Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 wirft weiterhin viele Fragen auf. Wie die Zeit berichtet (Zeit Online, 08.11.2024), sieht der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz noch erheblichen Klärungsbedarf. VBE-Landesvorsitzender Lars Lamowski bemängelt fehlende Standards und Kommunikationsprobleme zwischen Land, Schulen und Kommunen. Eine VBE-Befragung von 102 Schulleitungen ergab, dass viele von ihnen die Umsetzung des Ganztagsangebots zum geplanten Zeitpunkt für unrealistisch halten. Ein Hauptproblem ist der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Lamowski kritisiert, dass der politische Wille zwar vorhanden sei, die notwendigen Ressourcen aber fehlten. Diese Einschätzung deckt sich mit Berichten anderer Medien, die ebenfalls auf den Personalmangel hinweisen (z.B. tagesschau.de, 14.10.2024). Die GEW prognostiziert bis 2030 einen Fehlbedarf von über 110.000 Lehrkräften und mehreren Hunderttausend Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe (Spiegel Online, 23.10.2024).
Auch die Finanzierung des Ganztagsausbaus stellt eine große Herausforderung dar. Der Städtetag Rheinland-Pfalz fordert finanzielle Unterstützung vom Land und kritisiert, dass die Kommunen mit den Kosten für die neue Aufgabe allein gelassen werden (Süddeutsche Zeitung, 08.11.2024). Die geschäftsführende Direktorin des Städtetags, Lisa Diener, betont, dass neben den baulichen Maßnahmen, wie der Schaffung von Mensen und Aufenthaltsräumen, auch der hohe Personalbedarf für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere in den Ferienzeiten, eine erhebliche finanzielle Belastung für die Kommunen darstellt. Die GEW unterstützt die Forderung nach einer Fristverlängerung für den Ausbau der Ganztagsangebote, da der Fachkräftemangel in der Verwaltung und stockende Bauprojekte die Einhaltung der aktuellen Fristen ohnehin unmöglich machen (Spiegel Online, 23.10.2024).
Neben dem Personalmangel und den finanziellen Hürden zeigt die VBE-Umfrage auch Defizite bei der digitalen Ausstattung der Schulen auf. 13 Prozent der befragten Schulleitungen gaben an, über keinen Klassensatz an digitalen Geräten für die Schülerinnen und Schüler zu verfügen. 77 Prozent verfügen zwar über digitale Endgeräte, jedoch nicht in ausreichender Anzahl für alle Klassen. Lamowski betont die Notwendigkeit, nicht nur neue Geräte zu beschaffen, sondern auch die Wartung und den Austausch bestehender Technik sicherzustellen. Er kritisiert die ungleiche Verteilung der finanziellen Mittel zwischen wohlhabenden und finanzschwächeren Kommunen und fordert einen neuen Digitalpakt mit Unterstützung des Bundes.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfordert ein umfassendes Konzept, das die verschiedenen Herausforderungen berücksichtigt. Neben der Finanzierung und der Bereitstellung von qualifiziertem Personal müssen auch Fragen der räumlichen Ausstattung, der digitalen Infrastruktur und der pädagogischen Konzeption geklärt werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist unerlässlich, um den Rechtsanspruch erfolgreich umzusetzen und allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Wie die GEW betont, bietet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung die Chance, die Bildungslandschaft in Deutschland nachhaltig zu stärken, erfordert aber auch ein gemeinsames Engagement aller Beteiligten (gew.de, 06.12.2023). Auch die Einbindung der Eltern und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse sind entscheidend für den Erfolg des Ganztagsangebots (news4teachers.de, 22.03.2023). Eine Einigung zwischen der Landesregierung und den Kommunen in Baden-Württemberg auf zusätzliche finanzielle Mittel für den Ganztagsausbau zeigt, dass der Druck der Kommunen Wirkung zeigt (SWR Aktuell, 10.09.2024). Dies verdeutlicht die Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs und gemeinsamer Anstrengungen, um die Herausforderungen des Ganztagsausbaus zu bewältigen.
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