19.10.2024
Herausforderungen und Bedenken beim Einsatz von Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
Hightech in der Fahndung: Datenschutzbeauftragte überprüft Einsatz von Software

Hightech in der Fahndung: Datenschutzbeauftragte überprüft Einsatz von Software

Die Diskussion um den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung hat in den letzten Monaten an Intensität gewonnen. Insbesondere die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Bedenken geäußert, nachdem die Software im Rahmen der Fahndung nach der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette eingesetzt wurde. Diese Software ermöglicht es der Polizei, Gesichter in großen Datenmengen zu erkennen und zu identifizieren, was jedoch auch erhebliche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat in einer Stellungnahme betont, dass der großflächige Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Dies ist besonders problematisch, wenn unbeteiligte Personen in die Überwachung einbezogen werden. Die Behörde sieht in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Einsatz dieser Technologie.

Einsatz der Software in Ermittlungsverfahren

Nach Angaben des Berliner Senats wurde die Gesichtserkennungssoftware bereits in sechs Ermittlungsverfahren eingesetzt. Diese Einsätze fanden jedoch nicht in Berlin selbst statt, sondern im Rahmen der Amtshilfe in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen. Die Software wurde verwendet, um Verdächtige zu identifizieren und Fluchtrouten von professionell organisierten Diebesbanden zu beobachten.

Kritik und Forderungen nach Transparenz

Die Grünen in Berlin und Brandenburg haben den Einsatz der Software scharf kritisiert und fordern mehr Transparenz in Bezug auf deren Anwendung. Sie argumentieren, dass die Öffentlichkeit über die genauen Umstände und die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes informiert werden muss. Der „Tagesspiegel“ berichtete, dass in den sechs Ermittlungsverfahren insgesamt 31 mutmaßliche Täter identifiziert wurden.

Rechtliche Hürden und Herausforderungen

Die Polizei hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass es hohe rechtliche Hürden gibt, die den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware einschränken. Insbesondere nach der Festnahme von Klette wurde bekannt, dass Fotos von ihr durch moderne Suchprogramme im Internet entdeckt wurden, jedoch nicht durch die Polizei selbst. Dies wirft Fragen zur Effizienz und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Polizeieinsatzes auf.

Fazit

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in der Strafverfolgung bleibt ein umstrittenes Thema, das sowohl technologische als auch ethische und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die laufenden Überprüfungen durch die Datenschutzbeauftragte und die Forderungen nach mehr Transparenz verdeutlichen die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und dem Schutz der Privatsphäre der Bürger zu finden.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Berichte des Tagesspiegels und der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Diese Quellen haben die aktuelle Debatte um den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in der Polizei und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen umfassend beleuchtet.

Weitere
Artikel