2.12.2024
Hohe Qualifikation, Geringere Chancen: Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Bessere Qualifikation, dennoch benachteiligt: Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Arbeitslose Menschen mit Behinderung weisen häufig eine höhere Qualifikation auf als andere Arbeitslose, so die Bundesagentur für Arbeit (BA). Wie die Zeit ("Behinderte oft besser qualifiziert als andere Arbeitslose", 02.12.2024) berichtet, hatten in Thüringen im Jahresdurchschnitt 2024 knapp 74 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Demgegenüber lag der Anteil bei allen Arbeitslosen bei 59 Prozent. Vergleichbare Werte zeigen sich auch in anderen Bundesländern. Die Agentur für Arbeit Bautzen meldet beispielsweise, dass 74 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen Fachkräfte oder Akademiker sind (Presseinfo Nr. 32, 04.12.2023). Dieses ungenutzte Potential am Arbeitsmarkt ist deutlich erkennbar.

Trotz dieser guten Qualifikationen sind Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt weiterhin benachteiligt. Die Regionaldirektion der BA in Thüringen gibt an, dass die Zahl der arbeitssuchenden schwerbehinderten Menschen seit fünf Jahren nahezu konstant bei etwa 4.800 liegt (Zeit, "Behinderte oft besser qualifiziert als andere Arbeitslose", 02.12.2024). Auch in Sachsen präsentiert sich ein ähnliches Bild. Obwohl das Beschäftigungsniveau für Menschen mit Behinderung insgesamt stabil ist, lässt ein Viertel der sächsischen Unternehmen die Chancen dieser Gruppe ungenutzt (Presseinfo Nr. 28, 01.12.2023).

Es fehlt weiterhin an Motivation für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung einzustellen. Die BA Thüringen sieht hier dringenden Handlungsbedarf, vor allem beim Übergang von Beschäftigten aus Behindertenwerkstätten in den regulären Arbeitsmarkt (Zeit, "Behinderte oft besser qualifiziert als andere Arbeitslose", 02.12.2024). Auch die Agentur für Arbeit Göppingen bestätigt diese Problematik und verweist auf die im Vergleich zu anderen Arbeitslosen geringeren Chancen, die Arbeitslosigkeit zu beenden (Woche der Menschen mit Behinderungen, o.D.).

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu fördern, bietet die BA Arbeitgebern verschiedene Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen an. Dazu zählen Eingliederungszuschüsse, die Kostenübernahme während eines Probearbeitsverhältnisses und Zuschüsse für die behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen. Auch die Beratung durch die Technischen Berater der Arbeitsagenturen spielt eine wichtige Rolle, um die Arbeitsbedingungen optimal an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen (Presseinfo Nr. 28, 01.12.2023). Wie das Jugendhilfeportal berichtet (Bundesagentur für Arbeit wirbt für Inklusion in der Arbeitswelt, 04.12.2019), setzt sich die BA mit zahlreichen Initiativen für die Inklusion in Deutschland ein und möchte hier eine Vorreiterrolle übernehmen.

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