Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat eine wegweisende Verfassungsänderung auf den Weg gebracht, die den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens als Staatsziel festschreiben soll. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll Artikel 18a der Landesverfassung, der bereits rassistisches und extremistisches Gedankengut ächtet, um den Schutz und die Förderung jüdischen Lebens erweitert werden. Zusätzlich soll die Verbreitung nationalsozialistischen und antisemitischen Gedankenguts verfassungswidrig werden. (Zeit Online, 13.11.2024)
Der Antrag zur Verfassungsänderung wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD eingebracht und fand im Landtag breite Zustimmung. Lediglich die FDP enthielt sich bei der Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss. Nach der Prüfung im Ausschuss wird das Vorhaben zur zweiten Lesung und finalen Abstimmung erneut dem Landtag vorgelegt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte die doppelte Verantwortung des Landes: die historische Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen des Nationalsozialismus und die Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute in Mecklenburg-Vorpommern leben. Sie unterstrich die Notwendigkeit, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten und verwies auf den Anstieg antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren. Schwesig erklärte laut dpa, dass von den 115 antisemitischen Straftaten im Vorjahr 90 einen rechtsextremen Hintergrund hatten. (Zeit Online, 13.11.2024)
Jeannine Rösler, Fraktionsvorsitzende der Linken, sieht in der Verfassungsänderung eine klare Botschaft zur Stärkung aller Vertreter des Landes, die sich gegen Hass, Hetze und faschistisches Gedankengut einsetzen. Sie betonte, dass niemand gegen ein Neutralitätsgebot verstoße, wenn er sich gegen derartige Tendenzen positioniere. Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Constanze Oehlrich, unterstrich die Aktualität der Verfassungsänderung angesichts des besorgniserregenden Ausmaßes antisemitischer Taten in den letzten Jahren. Daniel Peters, Vorsitzender der CDU-Fraktion, betonte die historische Verantwortung Deutschlands und forderte eine aktive Förderung jüdischer Kultur.
Die AfD stellte die Notwendigkeit der Verfassungsänderung in Frage. Ihr Abgeordneter Horst Förster argumentierte, der bestehende Artikel 18a decke mit dem Begriff "Extremismus" bereits alle nationalsozialistischen und antisemitischen Handlungen ab. Er kritisierte die Aufnahme eines "Katalogs unerwünschten Gedankenguts" in die Verfassung und bezeichnete dies als unüblich in liberalen Rechtsstaaten. (Zeit Online, 13.11.2024)
FDP-Fraktionschef René Domke schilderte die unerträgliche Situation jüdischer Mitbürger, die aufgrund von Sicherheitsbedenken Symbole ihres Glaubens verbergen oder Veranstaltungen nicht öffentlich bewerben müssten. Er betonte die Notwendigkeit, jüdisches Leben zu schützen und zu fördern.
Der Landesaktionsplan gegen Antisemitismus, der am 12. November 2024 vom Kabinett beschlossen wurde, flankiert die Verfassungsänderung. Er beinhaltet Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Bildung, Kultur und Dokumentation antisemitischer Vorfälle. (Regierungsportal M-V, 12.11.2024) Die Verfassungsänderung in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus. Sie sendet ein starkes Signal für Toleranz und ein friedliches Zusammenleben.
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