19.10.2024
Steigende CO2-Preise treffen Mieter und Vermieter: Neue Herausforderungen im Klimaschutz
Nach der Einigung der Ampel-Koalition über den Haushalt 2024 steht fest, dass für Vermieter und Mieter schon in diesem Jahr deutlich höhere Kosten anfallen werden: Die Klimaabgabe ist zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestiegen. Diese Erhöhung ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, das darauf abzielt, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die stärkere Anhebung des CO2-Preises für das Heizen mit fossilen Energien wie Erdgas und Öl beeinflusst sowohl Mieter als auch Vermieter. Der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids ist nach der Einigung der Bundesregierung zum Haushalt für das kommende Jahr stärker angehoben worden als zunächst geplant: Statt der zunächst angedachten 40 Euro pro Tonne CO2 ab 2024 sind es nun 45 Euro, und 2025 dann auf 55 Euro. Diese Preissteigerung hat zur Folge, dass sich auch die Kosten für Erdgas und Heizöl erhöhen, was insbesondere im privaten Sektor spürbar wird. Die Berechnungen des Mercator Research Institute (MCC) zufolge steigt der Preis für Gas pro Kilowattstunde um 0,4 Cent – beim Heizöl pro Liter um 4,7 Cent. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet dies Mehrkosten von 60 Euro gegenüber dem Vorjahr 2023. Beim Heizöl werden für einen Musterhaushalt 95 Euro mehr fällig, wie Vergleichsportale ermittelt haben. Die Kosten für den CO2-Preis werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, wobei der Anteil, den der Vermieter trägt, von der energetischen Qualität des Gebäudes abhängt. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto größer ist der Anteil, den die Vermieter übernehmen müssen. Diese Regelung wurde durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) eingeführt, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern gestaffelt über zehn Stufen geregelt wird. Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Bepreisung für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest. Für die Berechnung der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten und muss dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern ermitteln. Bei Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern rechnen die Mieter ihren CO2-Kostenanteil selbst aus und schicken dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber. Vermieter haben dann ebenfalls zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist hierbei möglich. Die CO2-Abgabe wurde ursprünglich eingeführt, um den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bis Ende 2022 ging das allein auf Kosten der Mieter. Mit der Einführung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes beteiligen sich nun auch die Vermieter an den Kosten, je nachdem, wie klimafreundlich ein Gebäude ist. Somit tragen beide Parteien einen Teil der Last, die durch das Bestreben nach einem geringeren CO2-Fußabdruck entsteht. Für Vermieter bedeutet die neue Regelung einen Mehraufwand bei der Heizkostenabrechnung, da sie nun Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssen. Jedes Haus muss daraufhin geprüft werden, wie klimafreundlich es ist. Bei Nichtwohnhäusern – etwa Gebäuden mit Geschäften und Büros – gilt bislang eine "50-50-Regelung", es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Bis Ende 2025 soll auch hier ein Stufenmodell eingeführt werden, für das bis Ende 2024 die erforderlichen Daten erhoben werden sollen. Es gibt Ausnahmen von der CO2-Aufteilung, beispielsweise wenn staatliche Vorgaben wie Denkmalschutz die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken. In solchen Fällen müssen Vermieter sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart. Ursprünglich war geplant, bereits zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell einzuführen, ersatzweise zumindest eine hälftige Teilung. Die endgültige Regelung kam jedoch erst mit dem Stufenmodell am 1. Januar 2023. Die Erhöhung des CO2-Preises für das Jahr 2023 wurde aufgrund der Energiekrise und der hohen Inflation ausgesetzt. Die nächste Erhöhung kommt deshalb erst zum 1. Januar 2024. Insgesamt zeigt sich, dass die CO2-Steuererhöhung eine tiefgreifende Wirkung auf die Wohnkosten hat und sowohl Mieter als auch Vermieter vor neue Herausforderungen stellt. Insbesondere Vermieter werden dazu angehalten, in die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren, um langfristig Kosten zu sparen und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beizutragen. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind ein entscheidender Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig das Leben in Gebäuden nachhaltiger zu gestalten.
Weitere
Artikel