Angesichts zunehmender Herausforderungen durch irreguläre Migration fordern deutsche Städte und Kommunen ein entschiedenes Eingreifen von Bund und Ländern. Wie die Zeit und andere Medien (Stern, FLZ, Wirtschaftswoche) berichten, drängt der Deutsche Städte- und Gemeindebund auf Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Migration. André Berghegger (CDU) betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass die Kommunen insbesondere durch den Familiennachzug belastet seien. Er schlägt vor, diesen auf Härtefälle zu beschränken und nur dann zu gewähren, wenn ausreichend Wohnraum vorhanden ist. Zusätzlich fordert er verstärkte Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, inklusive der Finanzierung von Sprach- und Integrationskursen.
Die Innenministerkonferenz in Rheinsberg offenbarte erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den SPD- und den unionsgeführten Bundesländern in der Asyl- und Migrationspolitik. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) kritisierte die fehlende Bereitschaft der SPD-regierten Länder, die Forderungen der Union zu unterstützen. Streitpunkte sind unter anderem die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und die Möglichkeit von Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, auch von Asylsuchenden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies vor Konferenzbeginn darauf hin, dass die Asylantragszahlen aktuell 40 Prozent unter dem Vorjahresniveau lägen und die Abschiebungen um 20 Prozent gestiegen seien. Sie warnte vor "Scheindebatten" in der Asylpolitik.
Die Finanzierung der Asylkosten und die Notwendigkeit schnellerer Abschiebungen sind auch Thema der Ministerpräsidentenkonferenz. Laut Tagesschau fordern Länder und Kommunen eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Bund sowie beschleunigte Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. Diskutiert wird auch die Möglichkeit, Asylbewerbern künftig Sachleistungen oder eine Geldkarte statt Bargeld auszuhändigen, um die Verwendung der Leistungen einzuschränken. Diese Maßnahme ist jedoch umstritten, da sie den Verwaltungsaufwand erhöhen könnte und die rechtlichen Grundlagen unklar sind.
Die Innenministerkonferenz (IMK), gegründet 1954, dient der bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit in innenpolitischen Angelegenheiten. Die Bundesinnenministerin nimmt als ständiger Gast an den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen teil. Beschlüsse werden im Konsens gefasst. Sechs ständige Arbeitskreise, die verschiedene Bereiche wie Staatsrecht, Innere Sicherheit, Kommunale Angelegenheiten, Verfassungsschutz, Feuerwehrangelegenheiten und Organisation abdecken, bereiten die Themen der Sitzungen vor.
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