Niedersachsen hat der umstrittenen Krankenhausreform im Bundesrat zugestimmt, was Kritik von Kliniken und Kommunen hervorruft. Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) verteidigte die Entscheidung und betonte die Planungssicherheit und die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Krankenhäuser. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/22/kritik-an-niedersachsens-billigung-der-krankenhausreform) berichtet, stößt die Zustimmung Niedersachsens auf Widerstand.
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) zeigen sich enttäuscht. Sie hatten die Landesregierung aufgefordert, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um Nachbesserungen am Gesetz zu erreichen. NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke kritisiert die Entscheidung Niedersachsens, da das Land letztendlich für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Kliniken und mögliche Versorgungslücken verantwortlich sei. Die Reform biete keine ausreichenden Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser.
Laut einer NKG-Befragung sieht mehr als die Hälfte der Kliniken in Niedersachsen ihre wirtschaftliche Existenz bis 2027 gefährdet. Jedes vierte Krankenhaus plant bereits Leistungskürzungen oder Einschränkungen im Versorgungsangebot. Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, Hubert Meyer, bezeichnet das Reformgesetz als „verkorkst“ und fordert vom Land die hälftige Mitfinanzierung möglicher Defizite kommunaler Krankenhäuser. Auch der Landesleiter des Verbandes der Ersatzkassen, Hanno Kummer, mahnt einen „klaren Kompass“ für die Umsetzung der Reform an, um die Patientenversorgung sicherzustellen. Er fordert eine stärkere Konzentration von Leistungen und eine Spezialisierung der Krankenhäuser, da das Fachpersonal für eine breite Versorgung an vielen Standorten fehle.
Philippi, der die Reformpläne des Bundes zuvor selbst kritisiert hatte, räumt ein, dass die Reform nicht optimal sei, aber dennoch einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Regelungen darstelle. Er sieht Nachbesserungsbedarf beim Bürokratieabbau und fordert vom Bund einen Ausgleich der Krankenhausdefizite. Vor der Abstimmung im Bundesrat hatte Philippi vor einem „kalten Strukturwandel“ gewarnt, sollte die Reform scheitern. Laut Ministerium können niedersächsische Krankenhäuser ab März 2025 Leistungsgruppen beantragen. Die Qualitätsprüfungen und Bescheide sollen bis Ende Oktober 2026 abgeschlossen sein. Philippi betont, dass die Zustimmung im Bundesrat erst der Startschuss und nicht der Zieleinlauf der Krankenhausreform sei.
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