26.11.2024
Niedersächsischer Verfassungsschutz Mit Erweiterten Befugnissen

Verstärkte Befugnisse für den niedersächsischen Verfassungsschutz im Kampf gegen Extremismus

Der niedersächsische Verfassungsschutz soll umfassendere Überwachungsbefugnisse erhalten, um wirksamer gegen extremistische Bedrohungen vorgehen zu können. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes wurde von der Landesregierung in Hannover beschlossen und soll im Dezember dem Landtag vorgelegt werden, mit dem Ziel einer Verabschiedung im Jahr 2025. Dies berichtet die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/26/verfassungsschutz-soll-mehr-mittel-zur-ueberwachung-bekommen).

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass extremistische Einzelpersonen künftig ebenso intensiv überwacht werden dürfen wie terroristische Vereinigungen. Diese Erweiterung der Befugnisse ist eine Reaktion auf die zunehmende Radikalisierung von Einzelpersonen, die unter anderem durch soziale Medien befördert wird. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verwies auf die Anschläge in Halle (2019), Hanau (2020) und Solingen (2024), die allesamt von Einzeltätern verübt wurden. Auch der Einsatz von Drohnen zur Aufklärung soll dem Verfassungsschutz zukünftig erlaubt sein.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Novelle ist die Möglichkeit, Mitglieder terroristischer Organisationen als V-Leute anzuwerben. Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril betonte die bisherigen Schwierigkeiten, in bestimmte Gruppierungen, wie beispielsweise islamistische Kreise oder die PKK, einzudringen. Die Mitgliedschaft in einer verbotenen extremistischen Organisation soll künftig kein Hindernis mehr für eine Tätigkeit als V-Person darstellen.

Darüber hinaus sollen verdeckte Maßnahmen, wie das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen, erleichtert und die Dauer für kurzfristige Observationen von 24 auf 48 Stunden verlängert werden. Innenministerin Behrens bezeichnete den Verfassungsschutz als "Frühwarnsystem der Demokratie" und unterstrich die Verantwortung des Staates angesichts zunehmender Bedrohungen durch internationalen Terrorismus, Radikalisierung in sozialen Medien und geopolitische Spannungen. Die Gesetzesänderung ziele darauf ab, den Nachrichtendienst für die komplexen Herausforderungen der Zukunft zu wappnen.

Auch auf Bundesebene wird die Stärkung der Sicherheitsbehörden diskutiert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat bereits Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Diese umfassen die Stärkung der demokratischen Resilienz, die Bekämpfung von Hass im Netz und die konsequente Entwaffnung von Rechtsextremisten (Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gegen-rechtsextremismus/artikel-massnahmen-gegen-rex.html). Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die Entwicklungen im Bereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, in dem verschiedene Akteure versuchen, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben (Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html).

Quellen:

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