Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert hält weiterhin am Verbot von Nikotinbeuteln, auch bekannt als Snus, fest. Wie die ZEIT online am 22. November 2024 berichtete, sieht Blienert in den Produkten eine Gefahr, insbesondere für Jugendliche. „Sie sind keine gesunden oder unbedenklichen Produkte“, so Blienert gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Mit ihnen kann man extrem schnell große Mengen Nikotin aufnehmen und sie können sehr schnell abhängig machen.“ Er betonte, dass funktionierende Jugendschutzregeln in der Praxis nicht ausreichend seien, wie das Beispiel der Einweg-E-Zigaretten zeige. Laut einer Studie steige der Konsum dieser sogenannten Vapes, besonders unter jungen Menschen. Ähnliche Bedenken äußerte Blienert auch im Zusammenhang mit Tabakwerbung und Einweg-Vapes, wie ZDFheute am 01.08.2024 berichtete. Er forderte ein Verbot dieser Produkte aufgrund des hohen Suchtpotenzials und der Umweltbelastung.
Suchtberater beobachten eine zunehmende Verbreitung von Nikotinbeuteln, sowohl mit als auch ohne Tabak, unter Schülern. Trotz des Verbots sind die Beutel online erhältlich. Präventionsstellen kritisieren die unzureichenden Kontrollen. Auch die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen spricht sich gegen eine Marktzulassung von Nikotinbeuteln aus. Ricarda Henze, Landeskoordinatorin für Suchtprävention, fordert strengere Kontrollen des Jugendschutzes und empfindliche Strafen bei Verstößen. Sie weist zudem auf die mangelnde Aufklärung bei Eltern hin. Diese Informationen wurden ebenfalls von der dpa am 22. November 2024 verbreitet und unter anderem von der Süddeutschen Zeitung online veröffentlicht.
Die Nikotinbeutel, die zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert werden, enthalten ein Pulver aus Nikotinsalzen und Trägerstoffen. Sie erzeugen einen ähnlichen Effekt wie Zigaretten. Das Nikotin, ein Nervengift, wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Beutel, die an Mini-Teebeutel erinnern, dürfen nicht gekaut oder geschluckt werden. Auch das Hamburger Gericht hat ein Verkaufsverbot für Nikotinbeutel beschlossen, wie auf hamburg.de zu lesen ist. Die Seite Snusdirect.eu informiert über die Rechtslage von Snus, einem tabakhaltigen Produkt, das ebenfalls in Beuteln unter der Lippe konsumiert wird, und dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. Obwohl Snus und Nikotinbeutel ähnlich konsumiert werden, gibt es Unterschiede in der Zusammensetzung und der rechtlichen Einordnung.
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