4.12.2024
Pforzheimer Predigtvideo im Fokus des Volksverhetzungsprozesses

Videobeweis im Zentrum des Pforzheimer Volksverhetzungsprozesses gegen Baptistenprediger

Im Prozess gegen einen Prediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW) wegen Volksverhetzung spielt ein Predigt-Video eine zentrale Rolle. Das Amtsgericht Pforzheim wird laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag (ab 13:00 Uhr) dieses Video sichten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung interpretieren den Inhalt der Predigt unterschiedlich. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten die Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen vor, während die Verteidigung argumentiert, die Aussagen seien vom Grundgesetz und der Religionsfreiheit gedeckt. Die „Zeit“ berichtete bereits am 4. Dezember 2024 über neue Entwicklungen in diesem Verfahren (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/neue-erkenntnisse-in-baptisten-prozess-um-volksverhetzung).

Hintergrund und Ablauf des Verfahrens

Dem Prozess liegt ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung zugrunde, den der 32-jährige Angeklagte nicht akzeptiert hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro gefordert. Der Angeklagte blieb dem Prozessauftakt Ende November fern. Ob am Donnerstag ein Urteil ergehen wird, ist offen. Der Verteidiger des Angeklagten beantragte am ersten Verhandlungstag die Ladung eines Sachverständigen, der die Aussagen des Angeklagten interpretieren und deren Vereinbarkeit mit der Religionsfreiheit beurteilen soll.

BKZW unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Die BKZW wird seit Mai 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und dem Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet. Der Verfassungsschutzbericht führt aus, dass die Gruppe ideologisch auf die massive Abwertung von Homosexuellen fokussiert ist, welche in öffentlich zugänglichen Predigten propagiert wird. Wie die „Welt“ berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen einen weiteren Beschuldigten wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen sowie Billigung von Straftaten (https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article254607556/Grundsatzfragen-im-Volksverhetzungsprozess-gegen-Baptisten.html).

Grundsatzfragen im Mittelpunkt

Der Prozess wirft grundsätzliche Fragen nach der Grenze zwischen Religionsfreiheit und Volksverhetzung auf. Die Verteidigung argumentiert, die Aussagen des Angeklagten seien durch die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit geschützt. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Äußerungen hingegen eine Gefahr für den öffentlichen Frieden. Der „Stern“ berichtet, dass der Staatsanwalt erklärt habe, die Rede des Angeklagten sei im Juni 2023 live im Internet übertragen und anschließend abrufbar gewesen (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/abwertung-homosexueller--grundsatzfragen-im-volksverhetzungsprozess-gegen-baptisten-35245624.html). Darin habe der Angeklagte das Existenzrecht von Homosexuellen als gleichwertige Mitmenschen abgestritten und zu deren Tötung aufgerufen.

Quellen:

- https://www.zeit.de/news/2024-12/04/neue-erkenntnisse-in-baptisten-prozess-um-volksverhetzung - https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/abwertung-homosexueller--grundsatzfragen-im-volksverhetzungsprozess-gegen-baptisten-35245624.html - https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article254607556/Grundsatzfragen-im-Volksverhetzungsprozess-gegen-Baptisten.html - dpa Baden-Württemberg - Weitere Quellen, die im Datensatz genannt wurden.
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