Korruption innerhalb der Polizei, sei es die Weitergabe interner Informationen, die Unterschlagung von Dienstmunition oder das Verschwinden von Asservaten, untergräbt das öffentliche Vertrauen und gefährdet die Integrität der Strafverfolgungsbehörden. Wie ein Fall im Polizeipräsidium Südosthessen, über den die Zeit im November 2024 berichtete (Zeit Online, 15.11.2024), zeigt, können die Folgen solcher Delikte weitreichend sein. Der betreffende Beamte soll Drogendealern Informationen über geplante Kontrollen zugespielt und so tonnenschwere Cannabis-Lieferungen ermöglicht haben.
Die Erfassung derartiger Fälle gestaltet sich jedoch schwierig. Wie ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) gegenüber der dpa erklärte, bietet die Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) keine spezifischen Auswertungskriterien für Korruptionsdelikte durch Polizeibeamte (Zeit Online, 15.11.2024). Trotz der statistischen Unsichtbarkeit betont Jens Mohrherr, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass jeder einzelne Fall dem Ansehen der Polizei schade und als "wahnsinnig weh tuend" empfunden werde. Die besondere ethische Verpflichtung von Polizeibeamten, Recht und Gesetz zu achten, werde bereits im Studium intensiv vermittelt.
Mohrherr räumt jedoch ein, dass auch Polizeibeamte "manchmal nach links schauen, wenn sie eigentlich nach rechts schauen müssten" und somit ein Spiegelbild der Gesellschaft darstellen (Zeit Online, 15.11.2024). Gerade bei der Bekämpfung von Straftaten sei dies jedoch inakzeptabel. Korruptionsfälle zerstören das Vertrauen in die Polizei und diskreditieren den gesamten Berufsstand.
Dirk Peglow, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, unterstreicht ebenfalls den Schaden, den jeder Einzelfall dem Ansehen der Polizei zufügt. Er differenziert jedoch zwischen mutmaßlichen Straftaten und dem schleichenden Beginn von Korruption, der oft im Kleinen anfange, beispielsweise bei vergünstigten Preisen für Dienstleistungen. Solchen Entwicklungen müsse frühzeitig entgegengewirkt werden, da sie zur Gewohnheit werden könnten (Zeit Online, 15.11.2024).
Präventive Maßnahmen spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Korruption. Das Hessische Innenministerium hat laut HLKA verschiedene Richtlinien erlassen, darunter die Bestellung einer Ansprechperson für Korruptionsprävention in jeder Dienststelle (Zeit Online, 15.11.2024). Diese ist der Behördenleitung direkt unterstellt und dient als Anlaufstelle für Bedienstete und Bürger bei Verdachtsmomenten. Die Kontaktdaten sind öffentlich zugänglich.
Zu den Aufgaben der Ansprechperson gehören unter anderem:
- Unterrichtung der Behördenleitung bei begründetem Korruptionsverdacht - Vorschläge für interne Ermittlungen und Maßnahmen gegen Verschleierung - Unterstützung bei der Meldung von Korruptionsstraftaten an die Strafverfolgungsbehörden - Aufklärung der Beschäftigten durch Informationsveranstaltungen und Fortbildungen - Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen - Dokumentation besonders gefährdeter ArbeitsgebieteWeitere präventive Maßnahmen umfassen transparente Aktenführung, Dienst- und Fachaufsicht, das Mehr-Augen-Prinzip sowie regelmäßige Schulungen und Risikoanalysen (Zeit Online, 15.11.2024). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, korruptionsanfällige Strukturen und Abläufe zu minimieren und das Vertrauen in die Integrität der Polizei zu stärken.
Quellen:
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