24.12.2024
Revision im Paderborner Kiosk-Fall

Revision der Staatsanwaltschaft nach Kiosk-Angriff in Paderborn

Im Fall des tödlichen Kiosk-Angriffs vom 1. Mai in Paderborn hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) am Heiligabend. Das Landgericht hatte am Montag zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einen 17-Jährigen zu neun Monaten auf Bewährung. Radio Hochstift berichtete zuerst über die Revision, wie die "Zeit" berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Sie plädierte auf eine vierjährige Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags für den 17-Jährigen, da er das Opfer getreten haben soll. Für den 19-Jährigen forderte sie viereinhalb Jahre Haft wegen dreier Faustschläge gegen den Kopf des Opfers, ebenfalls wegen versuchten Totschlags. Auch die Rheinische Post Online berichtet über den Fall und hebt die Diskrepanz zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Gerichts hervor.

Der Angriff ereignete sich in der Nacht zum 1. Mai vor einem Kiosk in der Paderborner Innenstadt. Die beiden Verurteilten gestanden, den 30-jährigen Mann mit Schlägen und Tritten attackiert zu haben. Das Opfer verstarb drei Tage später an einer Gehirnblutung. Ein rechtsmedizinisches Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass die Blutung nicht durch die Gewalteinwirkung, sondern durch eine später verabreichte Blutdruckspritze ausgelöst wurde. Die Westdeutsche Zeitung berichtete über die Bestürzung, die der Angriff in Paderborn auslöste.

Das Gericht sah es daher als nicht erwiesen an, dass die Angeklagten eines Tötungsdeliktes schuldig sind. Radio Hochstift zitiert die Richterin mit den Worten: „Wir kommen zu rechtlich völlig anderen Einschätzungen als die Staatsanwaltschaft“. Das Gericht kritisierte außerdem die öffentliche und mediale Vorverurteilung der Angeklagten. Behauptungen, wie ein Tritt gegen das am Boden liegende Opfer, ein dritter Täter oder ein Angriff mit einer Glasflasche, seien laut Gericht nicht bewiesen.

Quellen:

- Zeit Online

- Westdeutsche Zeitung

- Rheinische Post Online

- Radio Hochstift

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