Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, ein Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte, der die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens grundlegend vereinfacht. Wie die Zeit berichtet (Zeit Online, 01.11.2024), reicht nun eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag auf weiblich, männlich oder divers zu ändern oder ganz darauf zu verzichten. Damit endet eine Ära, in der trans-, inter- und nicht-binäre Menschen langwierige und oft demütigende Verfahren mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen durchlaufen mussten, wie es das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 vorschrieb.
Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete das Inkrafttreten des SBGG als "einen ganz besonderen Tag" und als die "endlich Realität gewordene einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen" (dpa, 01.11.2024). Auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), betonte die Bedeutung des Gesetzes, das Deutschland in eine Reihe mit Ländern wie Argentinien, Neuseeland, Irland und der Schweiz stelle, die Menschen die Korrektur ihres Geschlechtseintrags und Vornamens ohne Pathologisierung ermöglichen (dpa, 01.11.2024).
Das neue Verfahren sieht eine Anmeldung beim Standesamt vor, gefolgt von einer dreimonatigen Wartefrist, die dem Familienministerium zufolge unter anderem als Bedenkzeit dienen soll (Zeit Online, 01.11.2024). Nach Ablauf dieser Frist kann die Erklärung abgegeben und die Änderung vollzogen werden. Eine erneute Änderung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich. Auch für Minderjährige gibt es Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens, die jedoch das Einverständnis der Eltern voraussetzen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von der Ampel-Koalition nach intensiven Diskussionen durchgesetzt und ist nicht unumstritten. Wie der Deutschlandfunk berichtet (Deutschlandfunk, 01.11.2024), äußerte die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bär Kritik und sprach von einem "rücksichtslos durchgepeitschten Ideologieprojekt". Auch in Teilen der feministischen Bewegung gibt es Bedenken hinsichtlich möglichem Missbrauch und Gefahren für Frauen und Mädchen in geschützten Räumen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt ausführliche Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz in Form von FAQs zur Verfügung (BMFSFJ, 31.10.2024). Diese beantworten Fragen zur Anmeldung, zur Abgabe der Erklärung, zur Änderung der Registereinträge und zu spezifischen Fallkonstellationen. Auch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bietet umfassende Informationen, inklusive Antworten auf häufig gestellte Fragen (BMJ). Die Bundesregierung betont, mit dem SBGG das Recht jedes Menschen auf Achtung seiner Geschlechtsidentität zu verwirklichen (Bundesregierung.de).