Zwei Hamburger Mitglieder des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gehen gerichtlich gegen das Verfahren zur Aufnahme neuer Parteimitglieder vor. Norbert Weber und Dejan Lazić reichen laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) beim zuständigen Berliner Zivilgericht Klage ein. Der Antrag wird voraussichtlich am Freitag oder Montag als Eilantrag gestellt.
Weber und Lazić kritisieren die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesvorstands für die Mitgliederaufnahme, auch in den Landesverbänden. Sie sehen darin einen Rechtsverstoß. Wie die „Zeit“ am 5. Dezember 2024 berichtete, scheiterten ihre Anträge auf Änderung dieser Praxis bereits vor dem BSW-Bundesschiedsgericht. Auch „t-online“ berichtete im Vorfeld über die geplante Klage.
Eine BSW-Sprecherin wies die Vorwürfe gegenüber der dpa zurück. Die bestehenden Regelungen seien rechtlich geprüft und entsprächen dem Parteiengesetz. Zu laufenden Verfahren wolle man sich nicht äußern.
Weber und Lazić, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbandes BSW-HH-Mitte/Nord, planen die Gründung des Landesverbandes Hamburg für den 15. Dezember. Wie ntv berichtet, wollen sie in ihrem Bezirksverband eigenständig Mitglieder aufnehmen, ohne den Bundesvorstand einzubeziehen. Sie betrachten dies als legalen Protest gegen die ihrer Meinung nach undemokratische Aufnahmepraxis. Die Frankfurter Rundschau berichtete am 5. Dezember 2024, dass dieses Vorgehen ein Parteiausschluss- oder Ordnungsverfahren zur Folge haben könnte.
Der Streit um die Mitgliederaufnahme wirft Fragen zur innerparteilichen Demokratie im BSW auf. „t-online“ zitiert Lazić, der sich bei seiner eigenen Aufnahme „an eine Sekte“ erinnert fühlte. Die Parteiführung begründet die restriktive Praxis mit dem Schutz vor Unterwanderung, insbesondere durch Rechtsradikale. Der Rechtswissenschaftler Martin Morlok sieht in der BSW-Satzung laut „t-online“ das „Prinzip einer Kaderpartei“ verwirklicht, was mit innerparteilicher Demokratie unvereinbar sei. Der Leipziger Rechtswissenschaftler Christof Steidel hält die Aufnahmepraxis laut Frankfurter Rundschau zwar für „in einer Parteiendemokratie misslich“, aber rechtlich zulässig.