Ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio hat für Aufregung gesorgt: Die neue Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen sei laut seiner Expertise verfassungswidrig. Grundlage des Gutachtens ist das im Oktober vom Landtag in Düsseldorf verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge, wie die Zeit berichtet. Zentraler Kritikpunkt ist die Berücksichtigung eines angenommenen Partnereinkommens bei der Berechnung der Beamtengehälter.
Bisher orientierte sich die Beamtenbesoldung am Modell der Alleinverdiener-Familie. Mit der Gesetzesänderung wurde die Mehrverdiener-Familie zum neuen Referenzpunkt. Konkret wird nun ein fiktives Partnereinkommen von mindestens 538 Euro pro Monat, was einem Jahresgehalt aus einem Minijob entspricht, unterstellt, wie der Landesvorsitzende des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Roland Staude, gegenüber der Kölnischen Rundschau erklärte. Die Landesregierung begründet dies mit einem realistischeren Modell. Beamte, deren Partner weniger oder gar kein Einkommen beziehen, können einen jährlichen Zuschlag beantragen.
Di Fabio sieht in der Anrechnung eines Partnereinkommens einen Verstoß gegen Artikel 33 des Grundgesetzes, der das Berufsbeamtentum regelt. Er kritisiert außerdem, dass eine amtsangemessene Besoldung, die den Mindestabstand zur Grundsicherung gewährleistet, von einem Antrag abhängig gemacht wird. Der DBB betont, der Dienstherr sei von Amts wegen zur Zahlung der Bezüge verpflichtet. Der Anspruch auf Alimentation ergebe sich aus dem Dienstverhältnis, wie auch Stern.de berichtet.
Roland Staude warnt vor einer möglichen Klagewelle von Beamten gegen das Land und empfiehlt der Landesregierung die Bildung einer finanziellen Rücklage. Die SPD-Opposition fordert die Aussetzung der Regelung. Der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Zimkeit kritisiert CDU und Grüne für die „fragwürdige, willkürliche Neuregelung“ trotz Warnungen von Gewerkschaften und Opposition. Auch der FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel drängt die Landesregierung zu einer erneuten Prüfung, wie das Mindener Tageblatt berichtet.
Die Beamtenbesoldung in NRW sorgt nicht zum ersten Mal für Kontroversen. Bereits 2015 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die damalige Besoldungspraxis des Landes, wie aus einer Pressemitteilung der Landesregierung NRW hervorgeht. Der aktuelle Konflikt verdeutlicht jedoch, dass die Diskussion um eine gerechte und verfassungsgemäße Bezahlung der Beamten im Bundesland weiterhin besteht.
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