Der Übergang in den Ruhestand bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Für diejenigen, die neben der Rente weiterhin berufstätig sein möchten oder Angehörige pflegen, kann die Teilrente eine attraktive Option zur Vollrente darstellen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 08.12.2024 berichtete, lohnt es sich für manche, mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht sofort die volle gesetzliche Rente zu beantragen.
Das Statistische Bundesamt verzeichnete 2023 rund 13 Prozent Erwerbstätige im Alter zwischen 65 und 74 Jahren. Die Beweggründe hierfür sind unterschiedlich: Für 33 Prozent spielt die finanzielle Absicherung eine Rolle, während 29 Prozent weiterhin Freude an der Arbeit empfinden. Wer bereits nach 35 Versicherungsjahren in Rente geht, muss allerdings lebenslang mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat rechnen, so die FAZ.
Mit der Teilrente kann ein frei wählbarer Anteil der Rentenansprüche, zwischen zehn und 99,99 Prozent, bezogen werden. Jemand mit einem Anspruch auf 1.000 Euro Vollrente könnte beispielsweise nur 100 Euro Teilrente erhalten, wie auf ihre-vorsorge.de erläutert wird.
Ursprünglich diente die Teilrente der Kombination von Hinzuverdienst und vorgezogener Altersrente. Da seit 2023 uneingeschränkter Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente möglich ist, hat die Teilrente eine neue Bedeutung erlangt. Sie bietet nun flexible Wahlmöglichkeiten und diverse Vorteile.
Die Teilrente ermöglicht einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand. Pflegende Angehörige erwerben durch den Bezug einer Teilrente neue Rentenansprüche, da sie als versicherungspflichtig gelten. Für Privatversicherte kann die Teilrente unter Umständen den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen, wie auf ihre-vorsorge.de beschrieben wird.
Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, können durch die Teilrente Abschläge verringern. Beträgt der Abschlag auf die volle Rente beispielsweise 7,2 Prozent, reduziert sich dieser bei Bezug der halben Rente auf 3,6 Prozent, bezogen auf die volle Rente. Die fortgeführte Beschäftigung generiert zudem neue Rentenansprüche, wodurch das Minus durch den Teilrentenbezug häufig überkompensiert wird, so der MDR.
Für Bezieher der „Rente mit 63“ (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) ist die Teilrente in der Regel nicht lohnenswert, da hier keine Abschläge anfallen. Pflegende Angehörige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Vollrente beziehen, sind versicherungsfrei und erwerben keine neuen Rentenansprüche durch die Pflege. Durch den Wechsel zur Teilrente werden sie wieder versicherungspflichtig und können so weitere Ansprüche aufbauen, erklärt ihre-vorsorge.de.
Die sogenannte 99,99-Prozent-Teilrente erlaubt pflegenden Angehörigen, nahezu die volle Rente zu beziehen und gleichzeitig neue Rentenansprüche zu generieren. Sie verzichten lediglich auf einen minimalen Teil ihrer Rente, um die Vorteile der Versicherungspflicht zu nutzen, berichtet der MDR.
Wer neben der Rente arbeitet, sollte die Vorteile einer Teilrente prüfen. Im Gegensatz zur Vollrente fallen bei der Teilrente keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Auch Rentenbeiträge können optional eingezahlt werden, um die spätere Rente zu erhöhen, so der MDR.