Das Landgericht Berlin hat einen 32-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, stieß der Mann Ende Mai einen 48-Jährigen nach einem Streit am S-Bahnhof Oranienburger Straße ins Gleisbett. Der Mann wurde von einer einfahrenden S-Bahn erfasst und tödlich verletzt. Auch Zeit Online berichtete darüber und wies darauf hin, dass die Information von der dpa stammt.
Auslöser des tödlichen Streits war laut Aussage des Verurteilten eine Auseinandersetzung um eine halbe Flasche Wodka. Der stern zitiert den 32-Jährigen: "Ich wollte, dass er ins Gleisbett fällt, ich habe aber nicht geahnt, dass eine Bahn einfährt." Zum Tatzeitpunkt waren beide Männer alkoholisiert. Der Verurteilte gab an, aus Wut gehandelt und den Mann, mit dem er sich ein Zimmer in einer Obdachlosenunterkunft teilte, an den Bahnsteigrand gestoßen zu haben. Beim Versuch, ihn wieder hochzuziehen, sei die S-Bahn eingefahren. Obwohl der Triebfahrzeugführer eine Notbremsung einleitete, konnte er den Zug nicht mehr rechtzeitig stoppen. Der 48-Jährige verstarb noch am Unfallort. Der 32-Jährige wurde direkt am Tatort festgenommen.
Ein Gutachten diagnostizierte beim Täter eine psychotische Störung und eine deutlich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige im Streit mit unangemessen starker Aggression reagierte. Ohne eine entsprechende Behandlung gehe von ihm weiterhin eine Gefahr aus, so die Begründung des Gerichts. Wie der rbb berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im September Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Auch der Tagesspiegel berichtete über die Anklageerhebung und zitierte die Staatsanwaltschaft dahingehend, dass der Angeklagte die Todesgefahr erkannt, aber in Kauf genommen habe. Ebenso berichtete die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) über die Anklage.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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