24.10.2024
Verfassungsgericht Brandenburg weist AfD-Klage gegen Landtags-Maskenpflicht zurück

Die AfD-Landtagsfraktion ist in Brandenburg mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die im Jahr 2020 geltende Corona-Maskenpflicht im Parlament gescheitert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, wies das Gericht den Antrag von 2021 zurück. Die Entscheidung fiel einstimmig aus. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit formalen Gründen, die den Antrag teilweise unzulässig machen würden.

Die AfD-Abgeordneten argumentierten, die Maskenpflicht habe sie in ihrem Recht auf freie Ausübung des Mandats nach Artikel 56 der Landesverfassung eingeschränkt. Der direkte Kontakt zu den Bürgern sei essenziell für die Ausübung des Mandats, da nur durch persönliche Kommunikation eine Beziehung zu den Bürgern aufgebaut werden könne. Außerdem seien mildere Maßnahmen ausreichend gewesen, so die Argumentation der AfD-Fraktion.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter stellten fest, dass die AfD-Abgeordneten nicht ausreichend dargelegt hätten, inwiefern sie konkret von den Regelungen betroffen gewesen seien und diese sie in ihren Rechten aus dem freien Mandat tatsächlich beschränkt hätten. Des Weiteren merkten die Richter an, dass der Großteil der persönlichen Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern „bei lebensnaher Betrachtung ohnehin im Wahlkreis, jedenfalls aber außerhalb des Landtagsgebäudes stattfinden“ dürfe.

Die verschärfte Maskenpflicht im Landtag Brandenburg wurde am 23. September 2020 eingeführt, nachdem sich ein Mitarbeiter der AfD-Fraktion mit dem Coronavirus infiziert hatte. Die Maßnahme sah vor, dass in allen Räumen und Flächen des Landtagsgebäudes, mit Ausnahme der Tiefgarage, grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen war.

In der Kantine, im Plenarsaal und in den Ausschussräumen konnte die Maske bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern oder bei vorhandenem Plexiglasschutz, wie im Plenarsaal, abgenommen werden. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht drohte ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Allerdings sollte bei erstmaligen Verstößen lediglich ein Bußgeld von bis zu 150 Euro verhängt werden.

Die 23 AfD-Abgeordneten hatten bereits kurz nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung versucht, die Maskenpflicht mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu stoppen (VG 1 L 885/20). Dieser Eilantrag wurde jedoch abgelehnt. Auch die daraufhin eingelegten Beschwerden wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Oktober zurück (OVG 3 S 113/20). Das Oberverwaltungsgericht argumentierte, es handle sich um einen verfassungsrechtlichen Streit. Die AfD-Fraktion reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

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