30.11.2024
Vorzeitige Haftentlassungen zur Weihnachtszeit 2024

Weihnachtsamnestie 2024: Vorzeitige Haftentlassung für zahlreiche Gefangene

Kurz vor Weihnachten 2024 erhalten in mehreren Bundesländern Strafgefangene die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie. Wie die Zeit berichtet, werden in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich 16 der knapp 1000 Inhaftierten davon profitieren (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/gnade-zu-weihnachten-fast-100-haeftlinge-kommen-frueher-frei und https://www.zeit.de/news/2024-11/30/wohl-16-gefangene-duerfen-vor-weihnachten-vorzeitig-raus). Die endgültige Zahl ist laut einem Sprecher des Justizministeriums jedoch noch offen. Im Vorjahr wurden 27, im Jahr davor 24 Begnadigungen ausgesprochen. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonte, dass es sich nicht um ein Geschenk, sondern um eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der Resozialisierung handele. Die vorzeitige Entlassung soll den Betroffenen ermöglichen, vor den Feiertagen wichtige Behördengänge zu erledigen und im Familienkreis einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.

Auch in Berlin werden in diesem Jahr knapp 100 Inhaftierte vorzeitig entlassen. Nach aktuellem Stand sind es 97 Gefangene, die von der Regelung profitieren, wie rbb24 berichtet (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/11/weihnachts-amnestie-haeftlinge-kommen-frei-berlin.html). Diese Zahl entspricht in etwa der des Vorjahres (99), liegt aber deutlich unter den Werten früherer Jahre (2022: 170, 2021 und 2020: jeweils 141). Die Senatsjustizverwaltung nannte keine Gründe für diese Entwicklung und verwies auf den vorläufigen Charakter der Zahlen. Die endgültige Bilanz wird erst Anfang 2025 vorliegen. Der Großteil der Begnadeten (48) war in der JVA Plötzensee inhaftiert, 15 in der Haftanstalt Heidering und 9 der Begnadeten sind Frauen. Insgesamt sind in Berlin derzeit rund 3550 Menschen inhaftiert.

Zwölf Häftlinge der JVA Rohrbach in Rheinland-Pfalz kommen in diesem Jahr vorzeitig frei, wie der SWR berichtet (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/weihnachtsamnestie-2024-haeftlinge-duerfen-frueher-aus-gefaengnis-jva-rohrbach-100.html). Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit noch sieben weitere Fälle. Die vorzeitige Entlassung soll die Wiedereingliederung erleichtern, da die Suche nach Arbeit und Wohnung über die Feiertage besonders schwierig ist. Neben dem regulären Haftende, das zwischen dem 20. November und dem 6. Januar liegen muss, gibt es weitere Voraussetzungen für die Weihnachtsamnestie, wie beispielsweise eine gesicherte Unterkunft und keine drohende Abschiebung.

Die Weihnachtsamnestie hat in fast allen Bundesländern Tradition. Der Tagesspiegel berichtete 2022 über die Entlassung von mehr als 160 Straftätern in Berlin (https://www.tagesspiegel.de/berlin/gnade-vor-weihnachten-mehr-als-160-berliner-haftlinge-durfen-fruher-in-freiheit-8863012.html). Die damalige Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) betonte die erleichterte Wiedereingliederung der Gefangenen durch die vorzeitige Entlassung, da die Suche nach Wohnung und Arbeit in der Weihnachtszeit besonders schwierig sei. Die meisten der vorzeitig Entlassenen waren wegen Diebstahl oder Körperverletzung inhaftiert.

Die Saarbrücker Zeitung erläuterte 2017 die religiösen Wurzeln der staatlichen Weihnachtsgnade (https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/gnade-vor-recht-der-staat-verschenkt-an-weihnachten-freiheit_aid-6979821). Sie geht auf die Vorstellung der Gnade Gottes als unverdientem Huld-Erweis zurück. Historisch wurden Amnestien häufig von Monarchen zu besonderen Anlässen gewährt. In einem modernen Rechtsstaat ist die Gewährung von Gnade jedoch an strenge Regeln und Kriterien gebunden, um die Gleichheit vor dem Gesetz zu gewährleisten.

LTO berichtete 2018, dass bundesweit bis zu 2000 Häftlinge von der Weihnachtsamnestie profitieren könnten (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/weihnachtsamnestie-gnadenerweis-strafvollzug-haft-entlassung-feiertage-jahreswechsel/). Die Zahlen schwanken jedoch stark zwischen den Bundesländern. Während in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mehrere hundert Gefangene vorzeitig entlassen werden, sind es in anderen Bundesländern nur wenige. Bayern und Sachsen lehnen die Weihnachtsamnestie grundsätzlich ab.

Quellen:

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