Die Bürgermeisterwahl in der badischen Gemeinde Willstätt, die ursprünglich für den 24. November 2024 geplant war, muss verschoben werden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und die Zeit berichten, hat das Landratsamt Ortenaukreis die Abstimmung für ungültig erklärt, da am Totensonntag keine Wahlen stattfinden dürfen. Dieser Fehler wurde von der Behörde erst kürzlich entdeckt und der Gemeinde mitgeteilt. Auch der potenzielle Nachwahltermin am 15. Dezember ist aufgrund desselben Problems nicht möglich.
Die Gemeinde Willstätt, mit rund 10.000 Einwohnern nordwestlich von Offenburg gelegen, muss einen neuen Bürgermeister wählen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Christian Huber (parteilos) nach fünfeinhalb Jahren zurückgetreten ist. Wie die Zeit berichtet, waren bereits fünf Kandidaten für die Wahl aufgestellt. Diese müssen sich nun nach einer neuen Ausschreibung erneut bewerben.
Der Gemeinderat ist nun dafür verantwortlich, einen neuen Wahltermin festzulegen. Nikolas Stoermer vom Landratsamt Ortenaukreis erklärte gegenüber dpa: „Am 24. November ist Totengedenktag. Nach dem Kommunalwahlrecht dürfen an diesem stillen Feiertag keine Wahlen abgehalten werden.“ Sowohl die Gemeinde als auch die Behörde bedauern den Fehler, wie dpa meldet.
Der Totensonntag, auch Ewigkeitssonntag genannt, ist in der evangelischen Kirche ein Gedenktag für die Verstorbenen. An diesem Tag finden traditionell Gottesdienste und Gedenkfeiern statt, und es herrscht eine besondere Atmosphäre der Stille und des Gedenkens.
Die Verschiebung der Wahl sorgt für zusätzliche Kosten und Aufwand für die Gemeinde und die Kandidaten. Es bleibt abzuwarten, wann die Bürgerinnen und Bürger von Willstätt ihren neuen Bürgermeister wählen können.
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