Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat einen 47-jährigen Syrer, Ahmad H., wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie die F.A.Z. berichtet, war er zwischen 2012 und 2015 Mitglied der Schabiha-Miliz und soll an einem Checkpoint in Damaskus junge Männer festgenommen, misshandelt und zur Zwangsarbeit, die vom Gericht als Versklavung gewertet wurde, gezwungen haben. Laut dpa war der Angeklagte „in seinem Stadtteil wegen seiner Gewalttätigkeit und Aggressivität gefürchtet“.
Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Ahmad H. bestritt die Vorwürfe. Dpa zufolge beklagte er sich während des Prozesses über die Haftbedingungen in Deutschland und wurde vom Richter ermahnt, an das Leid der Opfer zu denken, die in Syrien unter seiner Mitwirkung gefoltert wurden.
Ahmad H. kam 2016 als Asylsuchender nach Deutschland und erhielt Schutz. Die F.A.Z. berichtet, dass ein Mitbewohner in einer Unterkunft ihn als Mitglied der mit dem Assad-Regime verbündeten Miliz wiedererkannte. Daraufhin wurde H. im August 2023 in Bremen festgenommen. Im Prozess sagten über 25 Zeugen aus, darunter auch Opfer der Misshandlungen. RND zufolge zeigte ihn ein syrischer Mitbewohner in einer Bremer Asylunterkunft an, nachdem er ihn erkannt hatte.
Laut Bundesanwaltschaft soll H. unter anderem im Herbst 2014 gemeinsam mit anderen Milizionären und Angehörigen des syrischen Militärgeheimdienstes einen Zivilisten an einem Checkpoint misshandelt haben. Er soll das Opfer an den Haaren gepackt und dessen Kopf auf den Bürgersteig geschlagen haben. Die F.A.Z. erläutert, dass die Schabiha-Miliz die Aufgabe hatte, in Kooperation mit der Abteilung 227 des syrischen Militärgeheimdienstes im Damaszener Stadtteil Al-Tadamon oppositionelle Aktivitäten zu unterdrücken.
Dies ist nicht der erste Fall, in dem ein syrischer Staatsbürger in Deutschland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde. Die F.A.Z. erinnert an das weltweit erste Urteil wegen Staatsfolter in Syrien, das im Januar 2022 vom Oberlandesgericht Koblenz gefällt wurde. Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Anwar R. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, sein Mitarbeiter Eyad A. zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zur Folter. Auch die Deutsche Welle berichtete über die Bemühungen der deutschen Justiz, syrische Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mahnten Unterstützer des ehemaligen syrischen Machthabers, nicht nach Deutschland zu fliehen.
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