Beim Einkauf sind viele Verbraucher überrascht, wenn sie entdecken, dass in bestimmten Lebensmitteln Alkohol enthalten ist. Während der Alkoholgehalt in Produkten wie Bier oder Pralinen mit Eierlikör klar erkennbar ist, bleibt er in anderen Lebensmitteln, wie Aufbackbrötchen, Pizzateig oder Marzipan, oft unbemerkt. Diese versteckten Alkoholquellen werfen Fragen zur Transparenz der Kennzeichnung auf und führen zu Forderungen nach klareren Informationen für die Verbraucher.
Alkohol kann in verschiedenen Lebensmitteln vorkommen, oft in geringen Mengen, die für viele Verbraucher nicht offensichtlich sind. Laut der Verbraucherzentrale sind insbesondere Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichte häufig betroffen. Auch in Salatdressings und Konfitüren kann Alkohol enthalten sein. Die Bezeichnungen in den Zutatenlisten variieren und können als „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ aufgeführt sein.
Der Verband Deutscher Großbäckereien erklärt, dass Alkohol in Backwaren teilweise durch den natürlichen Gärprozess entsteht. Bei der Teigbereitung wird Stärke aus Getreide in Zucker umgewandelt, den Hefe in Kohlendioxid und Alkohol umsetzt. Das Kohlendioxid sorgt dafür, dass das Brot beim Backen aufgeht, während der Alkohol zur Aromabildung und zur Bildung einer knusprigen Kruste beiträgt. Die Mengen sind in der Regel minimal und die Produkte sind für das Aufbacken bestimmt. Der Verband betont, dass die Kennzeichnung in der Zutatenliste ausreichend sei.
Die Verbraucherzentralen fordern jedoch deutlichere Hinweise auf Produkten, die Alkohol enthalten. Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit, hebt hervor, dass viele Verbraucher die Alkoholangabe in der Zutatenliste übersehen. Dies stellt ein Problem dar, insbesondere für Kinder und Menschen, die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten müssen. Wetzel fordert, dass auch unverpackte Lebensmittel und Speisen in Restaurants, die keine Zutatenliste haben, verpflichtend gekennzeichnet werden.
In der Bundesregierung gibt es derzeit keine Pläne für neue Kennzeichnungsvorschriften. Das Ernährungsministerium hat erklärt, dass das auf EU-Ebene geregelte Kennzeichnungsrecht keine verpflichtenden Warnhinweise vorsieht. Änderungen müssten von der EU-Kommission initiiert werden. Das Ministerium unterstützt jedoch einen harmonisierten Ansatz zur Kennzeichnung, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu verhindern.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat festgestellt, dass Ethanol, der aus natürlichen Gärungsprozessen stammt, in der Regel keine gesundheitlichen Risiken birgt, selbst bei höherem Verzehr. Bei Aufbackbrötchen wird angenommen, dass die Erhitzung beim Backen den Alkoholgehalt signifikant reduziert. Das Ernährungsministerium weist darauf hin, dass auch in Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols vorkommen, die geschmacklich meist nicht wahrnehmbar sind.
Die Diskussion über Alkohol in Lebensmitteln, insbesondere in Aufbackbrötchen, zeigt die Notwendigkeit einer transparenten Kennzeichnung auf. Verbraucher sollten in der Lage sein, informierte Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn es um Produkte geht, die sie für ihre Kinder oder für sich selbst auswählen. Die Forderungen nach klareren Hinweisen und einer besseren Kennzeichnung sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Verbraucher zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.
Quellen:
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Verband Deutscher Großbäckereien
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Ernährungsministerium