22.10.2024
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Gummibärchen mit gefährlichem Fliegenpilzgift in Verkaufsautomaten

Im Wetteraukreis in Mittelhessen hat es einen besorgniserregenden Vorfall gegeben: Wie die Behörden in Friedberg mitteilten, wurden Gummibärchen, die den halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthielten, in acht Verkaufsautomaten gefunden. Ein junger Mann musste sogar mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert werden, nachdem er eine Packung der Fruchtgummis konsumiert hatte.

Nach dem Vorfall wurde gemäß Infektionsschutzgesetz eine Meldung an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Die zuständige Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises leitete daraufhin umgehend eine Untersuchung ein, die bestätigte, dass die Gummibärchen tatsächlich Muscimol enthielten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stuft Muscimol als einen psychoaktiven Stoff ein, der tiefgreifende Auswirkungen auf die Psyche haben und zu Vergiftungserscheinungen führen kann. Bereits Mitte August hatte die Behörde vor dem Verzehr solcher Produkte gewarnt. Die Gummibärchen seien gesundheitsschädlich und stellten insbesondere für Kinder eine Gefahr dar, da sie leicht mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden könnten. Bislang waren derartige Produkte ausschließlich im Onlinehandel vertrieben worden.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Gummibärchen im Wetteraukreis in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten wurden. „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit fünf Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich“, warnte die Kreisverwaltung, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete. Die Lebensmittelüberwachung reagierte umgehend und forderte den Betreiber der Automaten auf, das Produkt unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Mittlerweile sind die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr in den betroffenen Automaten erhältlich. Der Betreiber hatte zunächst behauptet, die Gummibärchen seien nicht zum Verzehr, sondern lediglich zum Sammeln gedacht. Parallel zu den Maßnahmen im Wetteraukreis wurde eine landes-, bundes- und europaweite Warnmeldung herausgegeben, um auf die Gefahren hinzuweisen, die von diesem Lebensmittel ausgehen.

Der Vorfall wirft auch Fragen nach der Regulierung von Verkaufsautomaten auf. Wie der Kreis erklärte, bedarf es für den Betrieb eines solchen Automaten lediglich einer Gewerbeanmeldung. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürfen sie demnach jederzeit und ohne weitere behördliche Genehmigung aufgestellt werden. Lediglich für den Verkauf alkoholischer Getränke gelten strengere Regeln.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises raten Verbrauchern dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden.

Quellen:

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