22.10.2024
Mieterstreit um Modernisierung in Berliner Reihenhaussiedlung

Manfred Moslehner, von seinen Freunden „Manne“ genannt, kann aufatmen. Dem 85-Jährigen war von seinem Vermieter, der „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft GmbH“, gekündigt worden, da dieser die Reihenhaussiedlung am Berliner Stadtrand modernisieren möchte. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Kündigung nicht rechtens war und Moslehner in seinem Geburtshaus wohnen bleiben darf. Das Urteil wurde von Moslehners Unterstützern mit Jubel aufgenommen.

Der Fall Moslehner hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Problematik von Gentrifizierung und Verdrängung im Berliner Wohnungsmarkt deutlich gemacht. Die „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft GmbH“ hatte die Siedlung im Jahr 2010 von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW gekauft und anschließend mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen begonnen.

Im Jahr 2015 erhielt Moslehner die erste Modernisierungsankündigung. Im Oktober 2024 folgte die Kündigung, da er seine Wohnung während der Arbeiten nicht verlassen wollte. Die „Entwicklungsgesellschaft Am Steinberg“ argumentierte, dass die Modernisierungen notwendig seien, um den „Fortbestand dieses einmaligen Baudenkmals für die nächsten 100 Jahre [zu] sichern“, wie es auf der Website des Unternehmens heißt.

Kritiker, wie der Berliner Mieterverein, der die Mieter der Siedlung seit Jahren unterstützt, bezweifeln jedoch, dass es dem Unternehmen bei den Baumaßnahmen in erster Linie um Denkmalschutz geht. Vielmehr stehe „vor allem das Ziel des lukrativen Verkaufs mit hoher Renditeerwartung im Vordergrund“, so Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, gegenüber der taz. Tatsächlich wurden die Mieten in der Siedlung nach den Modernisierungen teilweise drastisch erhöht, in einigen Fällen sogar auf das Vier- bis Fünffache des ursprünglichen Betrags.

Moslehner, der keine Angehörigen mehr hat und mit seiner Rente jeden Monat gerade so über die Runden kommt, sah sich außerstande, die Mieterhöhung zu zahlen. Nach Angaben seines Anwalts hat sich sein Gesundheitszustand seit der ersten Modernisierungsankündigung im Jahr 2015 „dramatisch verschlechtert“.

Die Mieter der Siedlung hatten sich bereits im Jahr 2010 zu der „Initiative Am Steinberg“ zusammengeschlossen, um gegen die ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Mieterhöhungen und Schikanen durch den Vermieter vorzugehen. Unterstützt wurden sie dabei vom Berliner Mieterverein. Gemeinsam zogen sie auch immer wieder vor Gericht – und das mit Erfolg. So entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2017, dass Mieter geplante Modernisierungen nicht dulden müssen, wenn die Maßnahmen so weitreichend sind, dass sie den Charakter der Wohnung „grundlegend verändern“ würden.

Auch im Fall Moslehner stellte sich das Gericht nun auf die Seite des Mieters. Die Richterin folgte der Argumentation von Moslehners Anwalt, dass die Kündigung nicht rechtens war, da vorab andere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Auferlegung eines Zwangsgeldes, ausgeschöpft hätten werden müssen.

Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Moslehner und die anderen Mieter der Siedlung. Es zeigt, dass sich Mieter erfolgreich gegen die Verdrängung aus ihren Wohnungen wehren können. Dennoch bleibt die Situation angespannt. Die „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft GmbH“ hat bereits angekündigt, dass sie das Urteil anfechten wird.

Der Fall Moslehner ist nur ein Beispiel von vielen für die Problematik der Gentrifizierung in Berlin. Immer mehr Menschen werden aus ihren Wohnungen verdrängt, weil sie sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können. Die Stadt Berlin muss dringend Maßnahmen ergreifen, um dem entgegenzuwirken.

Quellen:

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