8.11.2024
Ausschussbesetzung im LVR  Vor Gericht
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Mündliche Verhandlung: Streit um AfD-Nachbesetzung vor Gericht

Der Streit um die Besetzung von Ausschüssen mit AfD-Mitgliedern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) beschäftigt am 11. November das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, geht es um die Frage der Nachbesetzung von Ausschussmitgliedern im "Rheinischen Rat", dem Parlament des LVR. Der Fall erinnert an die anhaltenden Schwierigkeiten der AfD im Bundestag, einen Vizepräsidenten zu stellen, wie die Zeit berichtet. Auch dort scheitert die Partei regelmäßig an fehlenden Mehrheiten für ihre Kandidaten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2022, dass die AfD keinen Anspruch auf einen solchen Posten hat.

Im Herbst 2022 entbrannte der Streit um die Ausschussbesetzung im LVR. Der Verband ist für die Kommunen in verschiedenen Bereichen tätig, darunter Krankenhäuser, Psychiatrien, Landesjugendamt, Museen und die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Der "Rheinische Rat" entscheidet über die Arbeit und die Finanzen des Verbandes. Die AfD, die in der aktuellen Legislaturperiode (2020-2025) sechs von 126 Sitzen im "Rheinischen Rat" innehat, beantragte im September 2022 die Nachbesetzung mehrerer Ausschüsse, nachdem einige Mitglieder ausgeschieden waren. Die Landschaftsversammlung lehnte die Nachbesetzung jedoch ab, ohne über einzelne Kandidaten abzustimmen.

Die Direktorin des LVR schritt daraufhin ein und verwies auf das Landesrecht, das den "Rheinischen Rat" zur Zustimmung zu Nachbesetzungen verpflichtet. Trotzdem scheiterte die Nachbesetzung erneut in einer Sondersitzung. Das zuständige Ministerium verfügte schließlich, dass die Landschaftsversammlung die Nachfolger wählen muss. Die Ablehnung verstoße gegen das Proportionalitäts- und Spiegelbildlichkeitsprinzip, so die Begründung. Die AfD müsse in den Ausschüssen entsprechend ihrer Sitze im "Rheinischen Rat" vertreten sein. Die Wahlfreiheit der Abgeordneten sei dadurch zwar eingeschränkt, sie hätten sich aber enthalten können. Die Pflicht zur Wahl ergebe sich aus dem Landesrecht.

Da die Nachbesetzung weiterhin ausblieb, klagte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln und bekam Recht. Die Ablehnung der Nachrücker sei rechtswidrig, die Behörde hätte zum Minderheitenschutz einschreiten müssen. Das Gericht forderte ein formelles oder informelles Verständigungsverfahren, das jedoch nicht stattgefunden hatte. Die Landschaftsversammlung hätte sicherstellen müssen, dass das Recht der Kläger auf Chancengleichheit nicht beeinträchtigt wird, so das Urteil vom 16. Juni 2023. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete ebenfalls über den Fall und die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts.

Nun liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort wird in der mündlichen Verhandlung am 11. November die Frage der Nachbesetzung erneut verhandelt.

Quellen:

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