Ein 65-jähriger Deutscher, der als Erbenermittler tätig war, sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, mindestens 1,6 Millionen Euro aus verschiedenen Nachlässen veruntreut zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Wie die Zeit berichtet, wurde der Mann bereits Mitte Juni in Österreich aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. (Zeit Online, 8. November 2024). Zeitgleich fanden Durchsuchungen an mehreren Orten in Deutschland, Österreich und Slowenien statt, bei denen Beweismittel und Vermögenswerte sichergestellt wurden.
Ende Oktober wurde der Beschuldigte von Österreich nach Deutschland ausgeliefert. Ein Haftrichter in Leipzig ordnete Untersuchungshaft an. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Untreue in mindestens 29 Fällen vor. Er soll Geldbeträge aus Nachlässen, die ihm zur Weiterleitung an die rechtmäßigen Erben anvertraut wurden, für sich behalten haben. Die Aufgabe von Erbenermittlern besteht darin, die rechtmäßigen Erben eines Verstorbenen ausfindig zu machen.
Um seine Taten zu verschleiern, soll der Beschuldigte verschiedene Gesellschaften im In- und Ausland gegründet, umfirmiert und deren Sitze verlegt haben. Er agierte dabei als Geschäftsführer dieser Unternehmen. Weitere Details zur Person des Beschuldigten wurden bisher nicht veröffentlicht. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über den Fall und betonte die Bedeutung von Erbenermittlern, insbesondere wenn die Erben nach einem Todesfall nicht eindeutig feststehen. (Süddeutsche Zeitung, 8. November 2024).
Die Komplexität von Erbfällen, insbesondere bei internationalen Verbindungen, wird durch diesen Fall verdeutlicht. Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) informiert auf seiner Webseite über die Aufgaben und Arbeitsweise von Erbenermittlern und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschaft und Nachlass. (Verband Deutscher Erbenermittler). Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit von Transparenz und Vertrauen in diesem sensiblen Bereich. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig dauern an.
Quellen:
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