Die bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben angekündigt, in bestimmten Ausnahmefällen von ihrem regulären Vergabeverfahren für Windkraftanlagen abzuweichen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, betrifft dies Flächen, die zwar grundsätzlich für Windenergie geeignet sind, aber aufgrund ihrer Größe oder Form nicht für eigenständige Windparks infrage kommen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn auf angrenzendem Privatgrund ein Windpark geplant ist und auf den Staatswaldflächen nur ein oder zwei zusätzliche Anlagen Platz finden. Die Zeit berichtete ebenfalls darüber am 30. Oktober 2024.
Auch Erweiterungen bestehender Windparks im Staatswald um ein bis zwei Anlagen fallen unter diese Regelung. In solchen Fällen sei ein aufwendiges Auswahlverfahren nicht zielführend, so ein BaySF-Sprecher gegenüber der dpa. Stattdessen werde mit dem Projektentwickler ein Vertrag zu marktüblichen Konditionen ausgehandelt. Jeder Fall müsse jedoch einer fachlichen und rechtlichen Prüfung unterzogen werden.
Aktuell prüfen die BaySF fünf solcher Ausnahmefälle. Im Vergleich zur regulären Flächenvergabe über Wettbewerbsverfahren handle es sich um eine untergeordnete Anzahl, so der Sprecher. Der energiepolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Martin Stümpfig, begrüßt die neue Praxis. Er sieht darin eine Chance für Kommunen, die nun leichter Windkraftprojekte auf Staatswaldflächen realisieren könnten. Ein Beispiel sei ein Projekt im Landkreis Ansbach, bei dem die Gemeinde Leutershausen nun die Federführung für die Entwicklung der Fläche übernehmen kann. Dies vereinfache das Verfahren und garantiere, dass die Projekte im Sinne der Kommune umgesetzt werden, so Stümpfig gegenüber der dpa.
Stümpfig äußerte jedoch auch die Sorge, dass die Staatsforsten überhöhte Pachtforderungen an die Kommunen stellen könnten, was die Projekte gefährden würde. Er hoffe, dass die Staatsforsten sich mit Pachten im einstelligen Prozentbereich zufriedengeben.
Seit 2023 führen die Staatsforsten für die Vergabe von Windkraftflächen in der Regel ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren durch, bei dem die eingereichten Projekte anhand eines standardisierten Punkteverfahrens bewertet werden. Kritiker bemängeln, dass dabei das finanziell beste Angebot meist den Zuschlag erhält, was kommunale Projekte benachteiligt, da diese oft weniger Pacht bieten können als private Investoren. Das Gutachten, welches der BR am 19. Februar 2024 erwähnte, unterstreicht die Möglichkeit der Direktvergabe und die damit verbundenen Vorteile für die Kommunen.
Die Informationstermine der BaySF im Rahmen der Bayerischen Energietage, wie sie auf der Webseite der BaySF am 4. Oktober 2024 beschrieben wurden, zeigen das steigende Interesse der Öffentlichkeit an Windenergieprojekten im Staatswald und die Bemühungen der BaySF um Transparenz.
Die Diskussion um die Vergabe von Windkraftflächen in Staatsforsten zeigt die Komplexität des Themas und die verschiedenen Interessen, die dabei berücksichtigt werden müssen. Die Lockerung des Vergabeverfahrens in Ausnahmefällen könnte den Windkraftausbau in Bayern beschleunigen und die Beteiligung von Kommunen stärken. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Praxis in der Umsetzung bewährt und ob sie tatsächlich zu einer größeren Akzeptanz von Windkraftprojekten in der Bevölkerung führt.