Eine ehemalige Lehrerin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz ist vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines jugendlichen Häftlings freigesprochen worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft begründete die Berufung mit der Überzeugung, dass die Angeklagte schuldig sei, trotz des Freispruchs durch das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung gefordert.
Das Amtsgericht Waren hatte die 42-jährige Frau freigesprochen, nachdem etwa ein Dutzend Zeugen angehört worden waren. Wie ein Gerichtssprecher erklärte, konnten die Tatvorwürfe gegen die Angeklagte nicht zweifelsfrei belegt werden. Der NDR hatte zuerst über den Freispruch und die darauffolgende Berufung berichtet. Wie die Zeit berichtet, bestätigte das Amtsgericht Waren die Berufung.
Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem der damals 17-jährige Häftling einer JVA-Beamtin von den mutmaßlichen Übergriffen berichtet hatte. Laut NDR kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die Pädagogin im Dezember 2022 beim Einzelunterricht mit dem Gefangenen ihre Stellung als Amtsträgerin für sexuelle Handlungen ausgenutzt habe.
Dem Justizministerium waren die Vorwürfe bereits Anfang 2023 bekannt geworden. Die Frau, die sich noch in der Probezeit befand, wurde daraufhin gekündigt. Sie hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Nun wird sich das Landgericht Neubrandenburg mit dem Fall befassen.
Dezember 2022: Mutmaßliche Übergriffe der Lehrerin auf den 17-jährigen Häftling.
Anfang 2023: Das Justizministerium kündigt der Lehrerin.
Oktober 2024: Freispruch der ehemaligen Lehrerin durch das Amtsgericht Waren.
Oktober 2024: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg legt Berufung gegen den Freispruch ein.