Nach der Verurteilung ihres Sohnes wegen Mordes im Mai 2023 muss sich dessen Mutter erneut einem Gerichtsverfahren stellen. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/04/mutter-eines-verurteilten-moerders-muss-erneut-vor-gericht) berichtet, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven ein. Die Frau war dort wegen Falschaussage zu elf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden. Das Bremer Landgericht wird den Fall nun neu aufrollen.
Der Sohn der Angeklagten wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Ehefrau betäubt und erdrosselt, anschließend die Leiche zerteilt und die Leichenteile in einem Koffer in einem Fluss entsorgt. Im Prozess gegen ihren Sohn hatte die Mutter versucht, die Schuld auf sich zu nehmen. Laut buten un binnen (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremerhaven-ekaterina-schwiegermutter-falschaussage-100.html) behauptete sie, ihre Schwiegertochter selbst erwürgt zu haben, während ihr Sohn lediglich bei der Beseitigung der Leiche geholfen habe. Aufgrund von Widersprüchen in ihren Aussagen schenkte das Gericht dieser Version der Ereignisse jedoch keinen Glauben.
Wie n-tv (https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Mutter-eines-verurteilten-Moerders-muss-erneut-vor-Gericht-article25409097.html) berichtet, erging daraufhin ein Strafbefehl gegen die Mutter. In der anschließenden Hauptverhandlung gestand sie die Falschaussage. Die Berufung der Staatsanwaltschaft hat nun einen neuen Prozess vor dem Landgericht zur Folge.
Auch die Grafschafter Nachrichten (https://www.gn-online.de/niedersachsen/mutter-eines-verurteilten-moerders-muss-erneut-vor-gericht-558875.html) berichten über den Fall und betonen, dass das Urteil des Amtsgerichts nicht rechtskräftig ist.