Urteil im Fall des getöteten Säuglings in Hamburg rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Mutter durch das Landgericht Hamburg bestätigt. Die Frau hatte ihr Baby erstickt und ihren Partner angegriffen. Wie die Zeit am 27. November 2024 meldete (
https://www.zeit.de/news/2024-11/27/baby-erstickt-hamburger-urteil-gegen-mutter-rechtskraeftig), wurde die Revision der Verurteilten abgewiesen. Der BGH erklärte, die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zu Ungunsten der Frau ergeben.
Das Landgericht Hamburg hatte die Frau am 7. Mai 2024 wegen Totschlags, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Dabei wurde von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.
Nach Überzeugung des Landgerichts erstickte die Frau ihren drei Wochen alten Sohn am 22. Mai 2023 in ihrer Wohnung in Hamburg-Billstedt mit einem Kissen. Drei Monate später, am 18. August 2023, griff sie ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder im Schlaf mit einem Messer an. Der Mann erlitt Schnittverletzungen, konnte sich aber wehren, ihr das Messer abnehmen und die Polizei rufen. Die Frau wurde daraufhin festgenommen.
Über den Fall und die Entscheidung des BGH berichteten auch weitere Medien, darunter SAT.1 Regional (
https://www.sat1regional.de/newsticker/baby-erstickt-hamburger-urteil-gegen-mutter-rechtskraeftig/), das Hamburger Abendblatt (
https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article407774066/saeugling-mit-kissen-erstickt-mutter-muss-in-die-psychiatrie.html) und Stern.de (
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/bundesgerichtshof--baby-erstickt---hamburger-urteil-gegen-mutter-rechtskraeftig-35263972.html).
Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil nun rechtskräftig.