Die ersten beiden Cannabis-Anbauvereinigungen in Schleswig-Holstein haben die erforderliche behördliche Genehmigung erhalten. Dies gab die Staatssekretärin im Kieler Landwirtschaftsministerium, Anne Benett-Sturies, bekannt. Die Vereine befinden sich in den Kreisen Segeberg und Plön, wie die Zeit berichtet. Mit der erteilten Genehmigung können die Vereine nun die notwendigen Schritte für den Anbau einleiten.
Die Genehmigung markiert den Beginn der zweiten Phase für die Behörden: die Überwachung des Anbaus vor Ort. Thomas Bonk, Leiter des Landeslabors, betonte, dass der Anbau eng begleitet und kontrolliert wird. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Vereine ausschließlich selbst angebautes Cannabis an ihre Mitglieder weitergeben und keinen externen Bezug betreiben. Die Herkunft und Identität des Cannabis wird vom Landeslabor anhand der stofflichen Zusammensetzung überprüft. Weitere Analysen sollen garantieren, dass das Cannabis nicht künstlich angereichert wird, keine Lösungsmittel zum Einsatz kommen und keine Schimmelbildung durch unsachgemäße Lagerung auftritt.
Die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes stellt Schleswig-Holstein vor Herausforderungen. Die Begleitung und Kontrolle der Anbauvereine erfordern zusätzliche finanzielle Mittel und Personal. Laut Benett-Sturies wurden 1,3 Millionen Euro für Sachinvestitionen beantragt. Die Suche nach qualifizierten Fachkräften, insbesondere im Bereich der Toxikologie, gestaltet sich schwierig.
Neben den beiden genehmigten Anträgen befinden sich elf weitere in Bearbeitung. Insgesamt wurden 15 Anträge eingereicht. Ein Antrag wurde abgelehnt, weil die Antragsteller nicht die notwendige Voraussetzung eines eingetragenen Vereins erfüllten. Ein weiterer Antrag wurde zurückgezogen, da der vorgeschlagene Anbaustandort die vorgeschriebene Abstandsregel zu einer Schule nicht einhielt. Wie der NDR am 07.11.2024 berichtete, waren zu diesem Zeitpunkt noch keine Anträge genehmigt und die Bearbeitung aufgrund von Rückfragen des Landes verzögert. Auch die Anpassung der Anbauräume an die gesetzlichen Vorgaben stellte ein Hindernis dar.
Die Teillegalisierung von Cannabis ist seit dem 1. April bundesweit in Kraft. Volljährige dürfen seitdem Cannabis in begrenzter Menge konsumieren und für den Eigenbedarf anbauen. Seit dem 1. Juli können Vereine Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen, um Cannabis gemeinsam anzubauen und für den Eigenkonsum untereinander abzugeben. Für den Betrieb solcher Clubs ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Benett-Sturies kritisierte, dass die Länder bei der Umsetzung des Gesetzes weitgehend auf sich allein gestellt seien. Es mangele an einer eindeutigen Ressortzuordnung und zentrale Begriffe wie "Sicherheit" seien im Gesetz nicht ausreichend definiert, was zu Interpretationsspielraum führe. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung Hamburgs sammelt die Verbesserungsvorschläge der Länder. In Schleswig-Holstein ist eine Evaluierung der Gesetzesumsetzung geplant.
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