16.10.2024
Cannabislegalisierung im Saarland Justiz prüft AltFälle zügig ab

Staatssekretär zufrieden: Cannabis-Gesetz: 21.000 Verfahren im Saarland geprüft

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung hat die saarländische Justiz fast alle Alt-Verfahren abgearbeitet. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wurden rund 21.000 Verfahren überprüft, um mögliche Strafminderungen oder -erlasse aufgrund der neuen Gesetzeslage zu prüfen. Seit dem 1. April 2024 ist es Erwachsenen über 18 Jahren unter anderem erlaubt, bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich zu führen.

Zahlreiche Verfahren eingestellt oder Strafen angepasst

In 494 Fällen kam es laut Justiz-Staatssekretär Jens Diener (SPD) bereits zu einem Straferlass, überwiegend bei Geldstrafen. Dies sei konsequent, da die Straffreiheit einen Bereich betreffe, in dem normalerweise keine Freiheitsstrafe verhängt worden wäre, so Diener gegenüber der dpa. In weiteren 334 Fällen mussten die Strafen neu festgesetzt werden, da bei mehreren Delikten Gesamtstrafen gebildet werden und diese nun aufgrund des Wegfalls der Cannabis-Verurteilung angepasst werden mussten. Zwei Erwachsene konnten aufgrund der Strafverkürzung aus der Haft entlassen werden.

Effizientes Vorgehen der Justizbehörden

Trotz der zusätzlichen Belastung durch die Überprüfung der Alt-Verfahren zeigt sich Staatssekretär Diener zufrieden mit dem Ablauf: „Obwohl es so kurzfristig war, kann man unterm Strich sagen, dass wir die Problematik ganz gut in den Griff bekommen haben.“ Ausschlaggebend hierfür sei die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik und die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gewesen. So sei es gelungen, die Alt-Verfahren innerhalb weniger Monate zu bearbeiten.

Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland, ZEIT ONLINE

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