Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in immer mehr Lebensbereiche, von der medizinischen Diagnostik bis hin zur Personalauswahl. Damit einhergehend rücken die datenschutzrechtlichen Implikationen verstärkt in den Vordergrund. Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer haben einen neuen Arbeitskreis ins Leben gerufen, der sich dauerhaft mit dem Thema KI und Datenschutz befassen wird, wie die Zeit berichtet.
Die Leitung des Arbeitskreises KI übernehmen gemeinsam der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann und sein baden-württembergischer Kollege Tobias Keber. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unterstrich Kugelmann die Notwendigkeit dieses Gremiums: „KI wird uns nicht mehr verlassen – im Gegenteil.“ Der Arbeitskreis soll als Expertengremium für diverse Fragestellungen rund um Künstliche Intelligenz fungieren und die kontinuierliche Betrachtung von Innovationen aus Datenschutzsicht sicherstellen.
Kugelmann betonte weiterhin die Wichtigkeit, schnell auf Entwicklungen im KI-Bereich, insbesondere auf europäischer Ebene, reagieren zu können. Der Arbeitskreis, dem Vertreter des Bundes und aller Länder angehören, wird voraussichtlich etwa 20 Mitglieder umfassen, darunter Informatiker und Juristen. Die konstituierende Sitzung ist für den 23. Januar in Mainz angesetzt.
Der neue Arbeitskreis ersetzt die bisherige, nicht dauerhaft eingerichtete Taskforce KI der Datenschutzbeauftragten. Er wird sich sowohl mit grundlegenden Fragen als auch mit konkreten Problemstellungen auseinandersetzen, beispielsweise mit dem Recht Betroffener auf Löschung falscher, durch KI generierter Inhalte. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den datenschutzkonformen Einsatz von KI.
Laut Kugelmann gilt es, stets das Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen des Datenschutzes und der Offenheit für Innovationen zu wahren. Zu den voraussichtlichen Tätigkeitsfeldern des Arbeitskreises zählen unter anderem der Einsatz von KI im Gesundheitswesen, beispielsweise in der Diagnostik, sowie in Bewerbungsverfahren. Auch die Süddeutsche Zeitung und der Stern berichten über die Einrichtung des Arbeitskreises und zitieren Kugelmann.
Die Herausforderungen für den Datenschutz durch KI werden auch von anderen Experten diskutiert. So setzt sich die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) mit den rechtlichen Grenzen der KI-Überwachung auseinander, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz. Dr. Datenschutz beleuchtet die verschiedenen Standpunkte der Aufsichtsbehörden zur Frage des Personenbezugs bei KI-Anwendungen und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze. Die Webseite der Rechtsanwälte Schwartmann, Rennpferdt & Partner behandelt die datenschutzrechtlichen Auswirkungen bei der Nutzung von KI in Unternehmen. Und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hebt hervor, dass Datenschutz, richtig interpretiert, kein Hemmnis für KI-Innovationen darstellt.
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