19.10.2024
Klimaschutz versus Konzernbericht: DUH zeigt Wintershall Dea wegen Greenwashing an
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Strafanzeige gegen den deutschen Erdöl- und Erdgasproduzenten Wintershall Dea erstattet. Grund dafür ist der Verdacht auf falsche und irreführende Angaben im Geschäftsbericht des Unternehmens. Insbesondere geht es um die unzureichende Darstellung der Treibhausgasemissionen, die durch die Verbrennung der von Wintershall Dea geförderten fossilen Brennstoffe entstehen. Diese Emissionen machen 97 Prozent der Gesamtemissionen des Konzerns aus. Die DUH wirft dem Unternehmen vor, keine klare Strategie zur Reduzierung dieser Emissionen zu verfolgen und wichtige Informationen entweder fehlerhaft darzustellen, auszulassen oder in den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht auszulagern. Die Strafanzeige richtet sich gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat von Wintershall Dea. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner beschuldigt den Konzern des groß angelegten Greenwashing und der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit. Laut Müller-Kraenner bagatellisiert Wintershall Dea den Klimaschaden, der durch die jährlichen Treibhausgasemissionen von rund 80 Millionen Tonnen CO2 verursacht wird. Die DUH sieht darin eine Verletzung der Klimaschutzverpflichtungen und fordert eine transparente Darstellung derselben. Die DUH und ihr Leiter Energie und Klimaschutz, Constantin Zerger, kritisieren zudem Wintershall Deas langjähriges Geschäft in Russland und die Förderaktivitäten in sensiblen Ökosystemen wie dem UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer. Trotz der Kritik stellt Wintershall Dea sich in seinen Berichten als nachhaltig und umweltbewusst dar. Zerger betont, dass die Offenlegung der umwelt- und klimaschädlichen Geschäftsmodelle der erste Schritt sei, um Unternehmen zum Umdenken zu zwingen und sie zu verpflichten, glaubwürdige Pläne zur Einhaltung der Pariser Klimaziele vorzulegen. In einem weiteren Kontext steht die Frage im Raum, ob Wintershall Dea möglicherweise unberechtigterweise staatliche Garantiezahlungen erhalten könnte, um ihr Russlandgeschäft zu kompensieren. Ein von urgewald und der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zweifelt die Rechtmäßigkeit solcher Auszahlungen an. Wintershall Dea hatte nach dem Rückzug aus Russland angekündigt, die Inanspruchnahme von Direktinvestitionsgarantien in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro zu prüfen. Das Gutachten führt aus, dass die Garantievergabe selbst zweifelhaft sei und vor einer möglichen Auszahlung sorgfältig geprüft werden müsse, ob Wintershall Dea nicht vorher mit einer Schiedsgerichtsklage seine Forderungen gegenüber Russland geltend machen müsste. Die Vorwürfe gegen Wintershall Dea zeigen, wie komplex und vielschichtig die Thematik der Unternehmensverantwortung in Bezug auf Klimaschutz und Transparenz ist. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung von Unternehmensberichten und das Erfordernis, dass Unternehmen ihre Klimaschutzbemühungen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis ernst nehmen. Die Auseinandersetzung zwischen der DUH und Wintershall Dea ist beispielhaft für den zunehmenden Druck auf Unternehmen, ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit ökologischer Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Verantwortung zu gestalten.
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