19.10.2024
Digital Services Act: Neue Ära der Internetregulierung ab 2024
Mit dem 17. Februar 2024 tritt der Digital Services Act (DSA) in vollem Umfang in Kraft und bringt für Online-Diensteanbieter, unabhängig von ihrer Größe, neue rechtliche Rahmenbedingungen. Die Verordnung, die bereits seit August 2023 für große Plattformen wie Google, Facebook und TikTok gilt, zielt darauf ab, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und die Verbreitung von Hass, gefälschten Produkten und terroristischen Inhalten im Internet zu bekämpfen. Für wen gilt der Digital Services Act? Der DSA adressiert eine breite Palette von Online-Diensteanbietern, darunter Vermittlungsdienste, Hosting-Diensteanbieter, Online-Plattformen und große Online-Suchmaschinen. Grundsätzlich fällt jeder Dienst unter die Verordnung, der Inhalte für Dritte speichert oder zugänglich macht. Dazu können neben den bereits genannten großen Plattformen auch kleinere Webhosting-Dienste, Agenturen, Webdesigner und Webseitenbetreiber gehören. Was sind die Pflichten nach dem Digital Services Act? Der DSA verpflichtet betroffene Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen, um die Sicherheit und Rechtmäßigkeit ihrer Online-Angebote zu gewährleisten. Dazu gehören: 1. Die Einrichtung zentraler Kontaktstellen für Behörden und Nutzer, die deutlich kenntlich zu machen sind, etwa im Impressum der jeweiligen Webseite. 2. Das Bereitstellen eines Kontaktformulars für Nutzer, um rechtswidrige Inhalte zu melden, einschließlich eines entsprechenden Datenschutzhinweises. 3. Transparente Erläuterungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verträgen zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Sind Abmahnungen zu erwarten? Obwohl es unwahrscheinlich erscheint, dass unmittelbar nach Inkrafttreten des DSA Abmahnungen erfolgen, ist dies nicht gänzlich ausgeschlossen. Unternehmen sollten die neuen Pflichten ernst nehmen, da bei Nichteinhaltung erhebliche Bußgelder drohen, die bis zu 6 % des Jahresumsatzes betragen können. Über eRecht24 GmbH & Co. KG und die Rechtsanwaltskanzlei Siebert Lexow Lang Die eRecht24 GmbH & Co. KG ist seit über 25 Jahren im Bereich Legal Tech aktiv und unterstützt täglich Tausende von Webseitenbetreibern und Agenturen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Online-Präsenzen. In enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Siebert Lexow Lang, die über eine fundierte Expertise im digitalen Business, Online-Marketing und Legal Tech verfügt, bietet eRecht24 individuelle Lösungen für Unternehmen, Shops und Agenturen an. Die Rechtsanwaltskanzlei Siebert Lexow Lang mit ihren erfahrenen Anwälten berät täglich in den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Online-Marketing, Tracking und weiteren Aspekten des digitalen Geschäftslebens. Zusammenfassend ist der DSA eine bedeutsame Entwicklung für das Online-Business, die neue Verantwortlichkeiten und Herausforderungen, aber auch Chancen für eine rechtssichere Internetwirtschaft mit sich bringt. Unternehmen sind gut beraten, sich rechtzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorgaben des DSA zu entsprechen und so Risiken zu vermeiden.
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