25.12.2024
Digitale Pflegebegutachtung: Videotelefonie als neue Option

Begutachtung der Pflegebedürftigkeit: Videotelefonie als neue Option

Die Einstufung in einen Pflegegrad hat weitreichende Folgen für Betroffene. Bisher geschah die Begutachtung in der Regel durch einen Hausbesuch. Wie die Zeit berichtet, gibt es nun bundesweit die Möglichkeit, die Pflegebegutachtung per Videotelefonie durchzuführen. In Hessen wird diese Methode bereits angewendet.

Zuständig für die Pflege-Einstufung ist der Medizinische Dienst (MD). Eine Sprecherin des MD Bund erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die Begutachtung per Video in allen Fällen infrage kommt, in denen auch ein Telefoninterview möglich wäre. Dies betrifft hauptsächlich Anträge auf Höherstufung und Wiederholungsbegutachtungen. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bildet die rechtliche Grundlage hierfür.

Der MD Bund verweist auf verschiedene Pilotprojekte, wie "ViBe-Pflege", gefördert vom GKV-Spitzenverband, an dem auch der Medizinische Dienst Hessen beteiligt ist, die die Funktionalität der videobasierten Begutachtung – weitgehend unabhängig von den individuellen Gesundheitsproblemen – bestätigt haben. Wie die WNOZ berichtet, untersucht das Projekt unter anderem die Akzeptanz der Videotelefonie bei Versicherten und Angehörigen. Gerade ältere Menschen, so die MD-Bund-Sprecherin gegenüber der dpa, äußerten oft Skepsis gegenüber digitalen Gesundheitsangeboten.

Daher erwartet der MD für 2025 eine noch relativ geringe Anzahl an Videobegutachtungen. Die telefonische Begutachtung bleibt weiterhin bestehen. Die optimale Kombination der verschiedenen Begutachtungsformate in der Praxis stellt eine zukünftige Herausforderung dar, so die Sprecherin des MD Bund. Angehörige pflegen berichtet, dass Experten in der Videotelefonie die Möglichkeit sehen, Gutachter effizienter einzusetzen und Angehörigen die Teilnahme am Begutachtungstermin zu erleichtern, selbst wenn diese nicht vor Ort sein können.

Die Allgäuer Zeitung hebt die Effizienz der Videobegutachtung hervor. Laut Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des MD Bayern, vereinfacht die Videotelefonie die Arbeit der Gutachter, verkürzt Wartezeiten und schont Ressourcen. Der MD Bayern befürwortet die freie Wahl des Begutachtungsformats durch die Gutachter, um dem steigenden Bedarf an Pflegebegutachtungen gerecht zu werden.

Die Begutachtungs-Richtlinien bilden die Grundlage für das Verfahren. Der MD Bund erklärt, dass diese Richtlinien überarbeitet wurden, um die neuen Möglichkeiten der telefonischen und videobasierten Begutachtung zu berücksichtigen. Pflege.de weist darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad bei der Pflegekasse liegt und Betroffene bei Ablehnung Widerspruch einlegen können.

Die Einführung der Videotelefonie als Option in der Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die zukünftige Entwicklung und die Akzeptanz dieser neuen Methode bleiben abzuwarten.

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