Beginnend in der kommenden Woche werden Geflüchtete in Niedersachsen Sozialleistungen über Bezahlkarten erhalten. Die Verteilung startet am Montag in den Einrichtungen der niedersächsischen Landaufnahmebehörde, wie das Innenministerium in Hannover bekannt gab. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte die Umstellung mit der Notwendigkeit einer modernen, digitalen Leistungsgewährung im Asylbewerberleistungsrecht, so die Zeit am 10. Dezember 2024 (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/bezahlkarte-fuer-gefluechtete-land-will-wenig-einschraenkung).
Die Karte wird sowohl physisch als auch digital zur Verfügung stehen und monatlich aufgeladen. Ein Bankkonto ist für die Geflüchteten nicht notwendig. Guthaben und Transaktionen können über eine App abgefragt werden. Die Karten sind laut Innenministerium deutschlandweit, aber nicht im Ausland einsetzbar. Behrens betonte, dass begrenzte Bargeldauszahlungen das Risiko minimieren sollen, dass Gelder ins Ausland oder an Schleuser gelangen. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich laut dpa auf eine Bargeldbegrenzung von 50 Euro geeinigt. Diese Regelung wird von den Grünen, den Koalitionspartnern der SPD in Niedersachsen, kritisch gesehen (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/bezahlkarte-fuer-gefluechtete-land-will-wenig-einschraenkung).
Die Ministerin verteidigte die Begrenzung mit dem Argument, dass heutzutage die meisten Zahlungen digital abgewickelt würden. Für Familien würden Kinder berücksichtigt und dementsprechend höhere Bargeldbeträge ausgezahlt. Sollte sich der Betrag in der Praxis als unzureichend erweisen, werde nachjustiert. In besonderen Situationen, wie zum Beispiel einer Schwangerschaft, können die Kommunen den Bargeldbetrag im Einzelfall erhöhen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern plant Niedersachsen keine weiteren Einschränkungen, beispielsweise für Glücksspiel. „Wir wollen Geflüchtete nicht schikanieren“, so Behrens.
14 Bundesländer werden dasselbe System mit einem einheitlichen Anbieter einführen. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen separate Wege. Die jährlichen Kosten für Niedersachsen belaufen sich laut Behrens auf etwa eine Million Euro. Zunächst werden die rund 5.000 Bewohner der Landaufnahmebehörde mit den Karten ausgestattet. Die Ausgabe an die weiteren etwa 23.000 Berechtigten in den Kommunen ist ab Februar 2025 vorgesehen. Die Diskussion über die Bezahlkarte wird kontrovers geführt. Kritiker, wie PRO ASYL, verweisen auf mögliche Schwierigkeiten für Geflüchtete im Alltag und fordern einen Stopp der Bezahlkarten (https://www.proasyl.de/news/so-laeuft-das-nicht-die-lange-liste-der-probleme-mit-der-bezahlkarte/). Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Bargeldbeschränkung und befürchtet eine Diskriminierung von Geflüchteten (https://taz.de/Bezahlkarte-fuer-Gefluechtete/!6016194/). Andererseits wird die Karte als Instrument zur Verwaltungsvereinfachung und zur Eindämmung von Geldströmen an Schleuser betrachtet, wie die FAZ in einem Kommentar ausführt (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bitte-mehr-fakten-in-der-migration-110157791.html). Die Tagesschau berichtet über die unterschiedlichen Erfahrungen mit der Bezahlkarte in verschiedenen Landkreisen und die damit verbundenen Kosten und Nutzen (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/bezahlkarte-asylbewerber-108.html). Die Zeit berichtete zudem über interne Dokumente, die zeigen, dass es bei der Einführung der Bezahlkarte auch um die Einschränkung von Geflüchteten ging (https://www.zeit.de/politik/2024-12/bezahlkarte-gefluechtete-einschraenkungen-rechtliche-hintergruende/komplettansicht).