Der Volkswagen-Konzern befindet sich inmitten eines umfassenden Sparprogramms, das auch Auswirkungen auf die Vergütung ehemaliger Führungskräfte hat. Wie die Zeit berichtet, sind weitere Klagen ehemaliger Manager vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gescheitert. Die Betroffenen fordern die Auszahlung von Prämien und Lohnerhöhungen, die ihnen im Zuge des Sparkurses gestrichen wurden.
Das Arbeitsgericht Braunschweig wies die Forderungen in zwei Fällen vollständig ab. Bereits Mitte Oktober hatte das Gericht 23 Klagen ehemaliger VW-Manager abgewiesen, wie verschiedene Medien, darunter die Süddeutsche Zeitung, berichteten. Die Kläger, vorrangig aus dem Management, beanspruchen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent. Volkswagen hatte im Frühjahr beschlossen, auch die Führungskräfte an den Sparmaßnahmen zu beteiligen und strich die Zahlungen.
Die Argumentation der Kläger, VW habe ihnen die Zahlungen zugesichert, ließ das Gericht nicht gelten. Für eine rechtsverbindliche Zusage seien wirksame Vertragsänderungen in Schriftform notwendig, so die Begründung. Eine Mitteilung von VW aus dem März 2023 reiche dafür nicht aus. In einem einzigen Fall wurde dem Kläger die Prämie von 1.000 Euro zugesprochen, da sein Arbeitsvertrag anders gestaltet war und somit eine rechtsverbindliche Zusage vorlag. Die Lohnerhöhung wurde jedoch auch in diesem Fall abgelehnt.
Bei den Klägern handelt es sich laut Arbeitsgericht fast ausschließlich um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, werden aber weiterhin von VW bezahlt. Wie Business Insider berichtet, haben die meisten der unterlegenen Kläger angekündigt, in Berufung zu gehen.
Neben den bereits verhandelten Klagen sind laut einem Gerichtssprecher noch etwa 70 weitere ähnliche Verfahren beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig. Der anhaltende Rechtsstreit verdeutlicht die Spannungen zwischen dem notwendigen Sparkurs des Konzerns und den Ansprüchen ehemaliger Führungskräfte.
Quellen:
- Stern
- t-online