Die Einzelzellenhaltung bleibt im nordrhein-westfälischen Justizvollzug die dominierende Form der Unterbringung. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 24. November 2024 berichtete, leben aktuell 10.774 Gefangene in Einzelzellen, während 3.093 Gefangene in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Das Justizministerium des Landes betont, dass diese Praxis im Einklang mit dem Strafvollzugsgesetz NRW steht, welches die Einzelunterbringung als Regelfall vorsieht.
Ausnahmen von dieser Regel sind unter anderem im offenen Vollzug möglich, sowie auf ausdrücklichen Wunsch oder Antrag der Gefangenen. Darüber hinaus spielt die Suizidprävention eine wichtige Rolle. Um eine wirksame Suizidprävention zu gewährleisten, kann die gemeinsame Unterbringung nicht nur zulässig, sondern im Einzelfall sogar unverzichtbar sein, so das Justizministerium.
Ein Blick in einzelne Justizvollzugsanstalten (JVA) verdeutlicht die Situation: In der JVA Bochum sind von 579 Inhaftierten 503 in Einzelzellen und 76 in Doppelzellen untergebracht, wie eine Sprecherin der dpa mitteilte. Ähnlich verhält es sich in Gelsenkirchen, wo 385 Gefangene in Einzel- und 136 in Gemeinschaftshafträumen leben. In Düsseldorf befinden sich 679 Gefangene in Einzelunterbringung und 119 in Gemeinschaftsunterbringung. Einen besonders hohen Anteil an Einzelzellen gibt es in der JVA Geldern: Von 480 Inhaftierten leben hier lediglich zwei gemeinsam, die restlichen 478 einzeln.
Die Zahlen des Justizministeriums verdeutlichen die anhaltende Bedeutung der Einzelzellenhaltung im nordrhein-westfälischen Justizvollzug. Während das Ministerium die Rechtmäßigkeit der Praxis betont und auf die im Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen verweist, wird die Einzelzellenhaltung in der Öffentlichkeit immer wieder kritisch diskutiert. Insbesondere die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Gefangenen stehen im Fokus der Debatte. Die vom Justizministerium genannten Gründe für die gemeinsame Unterbringung, wie der Wunsch der Gefangenen oder die Suizidprävention, zeigen jedoch auch, dass die individuellen Bedürfnisse und die Sicherheit der Inhaftierten berücksichtigt werden.
Die statistischen Daten und Informationen zum Justizvollzug in NRW, die auf der Webseite des Justizministeriums veröffentlicht sind, bieten weitere Einblicke in die Struktur und die Herausforderungen des Justizsystems. So finden sich dort Informationen zu den verschiedenen Arten von Haftanstalten, zur Belegung, zu den Delikten der Inhaftierten und zu den Kosten des Vollzugs. Auch die Vielfalt der Berufsgruppen im Justizvollzug wird dargestellt.