October 2, 2024
Anstieg der Ermittlungsverfahren in Deutschland im Jahr 2023

Deutsche Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr rund 5,5 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen erledigt. Das entspricht einem Anstieg von acht Prozent im Vergleich zu 2022. Die Zahl der Verfahrensneuzugänge habe sich um sieben Prozent gesteigert, teilte das Statistische Bundesamt mit. Demnach entspreche der Zuwachs der abgehandelten Verfahren in etwa dem Anstieg der Neuzugänge.

83 Prozent der abgehandelten Verfahren wurden von der Polizei eingeleitet, die übrigen von den Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden. Nur sechs Prozent der Verfahren führten zu einer Anklage oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren.

Wie im Vorjahr wurden die meisten Verfahren am Ende eingestellt. So kam es bei 26 Prozent zu einer Einstellung ohne Auflagen, beispielsweise wegen Geringfügigkeit. 31 Prozent der Strafverfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts oder – seltener – wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Auflagen wie Geldzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse wurden in drei Prozent der Fälle verfügt.

Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz gestiegen

Knapp ein Drittel der erledigten Ermittlungsverfahren betraf Eigentums- und Vermögensdelikte: Hier verzeichnet die Statistik einen Anstieg um sieben Prozent auf knapp 1,6 Millionen. Um Straßenverkehrsdelikte ging es in 16 Prozent der Fälle, der Anstieg im Vorjahresvergleich betrug vier Prozent auf 906.000. Neun Prozent der Verfahren (etwa 505.000) befassten sich mit Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit – ein Anstieg von ebenfalls neun Prozent zum Vorjahr.

Einen deutlichen Anstieg verzeichnet die Statistik bei der Zahl der Verfahren wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz in der EU mit 32 Prozent auf knapp 328.000. Bei Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie bei Geldwäschedelikten stieg die Zahl der erledigten Verfahren um 28 Prozent auf knapp 222.000.

Die deutschen Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, rund 5,5 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen erledigt. Dies entspricht einem Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Parallel dazu stieg die Zahl der neu eingegangenen Verfahren um sieben Prozent.

Wie die Zeitung unter Berufung auf das Statistische Bundesamt berichtet, wurden die meisten Verfahren am Ende eingestellt. So kam es in 26 Prozent der Fälle zu einer Einstellung ohne Auflagen, beispielsweise wegen Geringfügigkeit. Weitere 31 Prozent der Strafverfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts oder – in seltenen Fällen – wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Auflagen wie Geldzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse wurden in drei Prozent der Fälle verfügt.

Deutlicher Anstieg bei Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz

Knapp ein Drittel der erledigten Ermittlungsverfahren betrafen Eigentums- und Vermögensdelikte. Hier verzeichnet die Statistik einen Anstieg um sieben Prozent auf knapp 1,6 Millionen. Um Straßenverkehrsdelikte ging es in 16 Prozent der Fälle. Der Anstieg im Vorjahresvergleich betrug vier Prozent auf 906.000. Neun Prozent der Verfahren (gut 505.000) hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zum Gegenstand. Das waren neun Prozent mehr als im Vorjahr.

Deutlich gestiegen ist die Zahl der Verfahren wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Asylgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz in der EU – um 32 Prozent auf knapp 328.000. Ein Plus von 28 Prozent auf knapp 222.000 erledigte Verfahren gab es bei Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie bei Geldwäschedelikten.

Die meisten der erledigten Verfahren – 83 Prozent – wurden von der Polizei eingeleitet. Die übrigen Verfahren stammten von den Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden.

Quellen:

Weitere
Artikel