24.11.2024
Eslarner Bürgerentscheid: Georg-Zimmermann-Straße behält ihren Namen

Bürgerentscheid in Eslarn: Mehrheit gegen Umbenennung der Georg-Zimmermann-Straße

In Eslarn, einer Marktgemeinde in der Oberpfalz, haben die Bürger mehrheitlich gegen die Umbenennung der Georg-Zimmermann-Straße entschieden. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/24/umstrittener-strassenname-buerger-stimmen-gegen-umbenennung) berichtet, stimmten 57,7 Prozent der Wähler gegen eine Änderung des Straßennamens. Der Bürgerentscheid fand am 24. November statt und war das Ergebnis eines Bürgerbegehrens, das von Gegnern der Umbenennung initiiert worden war.

Die Georg-Zimmermann-Straße ist nach einem katholischen Geistlichen benannt, der 1969 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde und vor 40 Jahren verstarb. Trotz der Verurteilung ehrte ihn seine Heimatgemeinde 1993 mit der Straßenbenennung. Der Gemeinderat hatte sich in diesem Jahr, wie diverse Medien berichteten, für eine Umbenennung ausgesprochen. Bürgermeister Reiner Gäbl (SPD) bezeichnete die damalige Entscheidung, die Straße nach dem verurteilten Priester zu benennen, als Fehler. Der Bayerische Rundfunk (https://www.br.de/nachrichten/bayern/buergerentscheid-in-eslarn-zu-umstrittener-strassenumbenennung,UUmsG8U) berichtete bereits im November über die anstehende Abstimmung und die gespaltene Stimmung im Ort.

Die Gegner der Umbenennung, darunter viele Anwohner der Straße, argumentierten unter anderem mit den Kosten, die eine Adressänderung für sie mit sich bringen würde. Sie schlugen alternativ vor, am bestehenden Straßenschild ergänzende Informationen über den Namensgeber anzubringen, beispielsweise in Form eines QR-Codes, der auf eine Webseite mit Hintergrundinformationen verweist. Wie die Mittelbayerische Zeitung (https://www.mittelbayerische.de/nachrichten/bayern/georg-zimmermann-strasse-bleibt-buerger-stimmen-fuer-missbrauchstaeter-namen-17489660) berichtet, hatte der Bürgermeister den Anwohnern zugesichert, dass die Gemeinde im Falle einer Umbenennung keine Gebühren für Verwaltungsangelegenheiten erheben werde.

Der Fall der Georg-Zimmermann-Straße in Eslarn wirft die Frage auf, wie mit Straßennamen umgegangen werden soll, die nach Personen benannt sind, deren Taten im Widerspruch zu heutigen moralischen Werten stehen. Die Diskussion um die Umbenennung zeigt die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten: das Gedenken an die Opfer von Missbrauch, die historische Bedeutung des Namensgebers für die Gemeinde und die praktischen Belange der Anwohner.

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