Die Debatte um die Zukunft des Tempelhofer Feldes wird neu entfacht. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schlägt eine Bürgerbefragung zum Thema Randbebauung parallel zur Abgeordnetenhauswahl 2026 vor. Wie die Zeit berichtet, äußerte sich Wegner im Tagesspiegel dahingehend, dass die Bürgerbefragung seiner Meinung nach im Jahr 2026 stattfinden könnte. Er betonte die Notwendigkeit, eine Vision zu entwickeln, die die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner begeistert.
Wegner befürwortet den Bau von 15.000 bis 20.000 Wohnungen am Rande des ehemaligen Flughafengeländes. Er argumentiert, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine dringende soziale Frage sei und die vorhandenen Flächenpotenziale genutzt werden müssten. Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, räumte Wegner ein, dass die rechtliche Umsetzung einer solchen Bürgerbefragung noch geklärt werden müsse. Er versicherte jedoch, dass die Koalition an einer Lösung arbeite.
Die Diskussion um die Bebauung des Tempelhofer Feldes ist nicht neu. Im Jahr 2014 stimmte die Berliner Bevölkerung in einem Volksentscheid gegen eine Bebauung des gesamten Areals. Angesichts der seitdem stark gestiegenen Mieten und des anhaltenden Wohnungsmangels werden die Rufe nach einer teilweisen Bebauung jedoch immer lauter. Auch die aktuelle Koalition aus CDU und SPD hat die Notwendigkeit einer neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes in ihrem Regierungsprogramm festgeschrieben. Wie die Zeit berichtet, hatte Wegner bereits im Februar 2024 für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geworben und argumentiert, dass es sozial nicht gerecht sei, eine so große Fläche frei zu halten, während gleichzeitig Innenhöfe bebaut werden müssten.
Der Vorschlag einer Bürgerbefragung im Jahr 2026 wirft die Frage auf, wie diese rechtlich umgesetzt werden kann und welche konkreten Fragen den Berlinerinnen und Berlinern gestellt werden sollen. Klar ist, dass die Debatte um die Zukunft des Tempelhofer Feldes weitergehen wird und die Wohnungsnot in Berlin ein zentrales Thema bleibt.
Quellen: