19.10.2024
Entwaldung gestoppt: Die EU setzt neue Maßstäbe für nachhaltige Lieferketten

Die EU-Entwaldungsverordnung - Kein Waldsterben für Kaffee und Sojabohnen

Ob Kaffee, Kakao oder Soja – für den Anbau vieler Rohstoffe werden weltweit Wälder gerodet. Die EU hat daher beschlossen, die weitere Zerstörung der Wälder mit der neuen Entwaldungsverordnung zu verhindern. Diese Verordnung, die am 30. Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann auf den EU-Markt gelangen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Regelung wird nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2024 verbindlich.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen sind. Jedes Jahr werden global weitere 10 Millionen Hektar Wald zerstört, etwa 90 Prozent dieser Entwaldung wird durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht. Die EU will nun mit der neuen Verordnung für entwaldungsfreie Produkte einen Beitrag zur Lösung dieses Problems leisten.

Mit der neuen Verordnung gelten unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur dann in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Das bedeutet, dass sie nicht auf Flächen produziert worden sein dürfen, auf denen seit dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Zudem müssen die Rohstoffe und Erzeugnisse im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands und mit den in der Verordnung spezifizierten elementaren Menschenrechten produziert worden sein. Eine Sorgfaltserklärung muss die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigen.

Die Regelungen gelten auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren und bei Verstößen verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktionen bzw. Bußgelder erheben.

Eine progressive Anpassung des Regelungsbereichs sowie gegebenenfalls eine Ausweitung auf andere sensible Ökosysteme ist über einen Überprüfungsmechanismus in der Verordnung verankert. Hierdurch werden sich ändernde Produktionsweisen und entsprechende Auswirkungen auf andere schützenswerte Ökosysteme bereits berücksichtigt.

Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, wurde bereits 2020 das "nationale Stakeholderforum für Entwaldungsfreie Lieferketten" gegründet. Dieses Forum ist die zentrale Plattform und Ideenmarktplatz für die nationale Umsetzung und Anwendung der Regelungen. Darüber hinaus wird der Austausch in spezifischen Rohstoffforen, wie Palmöl, Kakao und Soja, begleitet.

Die Verordnung bietet einen innovativen, weltweit einmaligen Ansatz verbindlicher unternehmerischer Sorgfaltspflichten und soll sicherstellen, dass die Lieferketten entwaldungsfrei sind. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Die Geschwindigkeit, mit der Entwaldung und Waldschädigung vonstattengehen, ist besorgniserregend und stellt eine der wichtigsten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit dar.

Die neue Verordnung für entwaldungsfreie Produkte überwindet Schwächen der bisherigen Regelung gegen illegalen Holzhandel und erreicht einen echten Meilenstein im Waldschutz. Mit diesem Schritt schiebt Europa der globalen Entwaldung durch eigenen Konsum einen Riegel vor.

Mit der Verordnung sind spezielle Sorgfaltspflichten verbunden, die Marktteilnehmer und Händler erfüllen müssen:

- Sammeln von Informationen und Daten bezüglich der Herkunft der Rohstoffe - Durchführung einer Risikobewertung - Durchführung von Risikominimierungsmaßnahmen, falls notwendig - Abgabe einer Sorgfaltserklärung, die bestätigt, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko für einen Verstoß gegen die Verordnung besteht

Die Einhaltung dieser Pflichten wird durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten überwacht. Bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden, darunter Geldbußen, die mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens betragen müssen. Auch die Einziehung von Waren, die gegen die Verordnung verstoßen, ist möglich.

Unternehmen müssen bis zum Stichtag 30. Dezember 2024 die komplette Umsetzung der Verordnung sicherstellen. Dies erfordert eine genaue Überprüfung und Anpassung der Lieferketten und bestehender Vertragswerke. Zudem sollten sie Synergieeffekte mit bestehenden Due-Diligence-Prozessen im eigenen Unternehmen nutzen und technologische Lösungen etablieren.

Die Verordnung hat auch internationale Auswirkungen. Die EU unterstützt Partnerländer wie Brasilien, Ecuador, Sambia und Indonesien dabei, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung entwaldungsfreier Lieferketten aufzubauen und bestehende Strukturen zu stärken. Diese Maßnahmen werden durch Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und durch die Förderung von Multistakeholder-Partnerschaften ergänzt.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist in Deutschland für die Durchführung der Verordnung zuständig. Sie kontrolliert die Marktbeteiligten und stellt sicher, dass die relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind. Dabei gelten unterschiedliche Kontrollquoten, abhängig vom Risikoniveau des Erzeugerlandes.

Mit der neuen Verordnung zeigt die EU, dass sie bereit ist, ihre Verantwortung für den globalen Waldschutz ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwaldung zu stoppen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer besseren Zukunft für unsere Wälder.

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