5.12.2024
EU-Führerscheinentzug Gilt Künftig Grenzenlos

EU-weite Anerkennung von Führerscheinentzügen beschlossen

Die EU-Verkehrsminister haben sich in Brüssel darauf verständigt, Führerscheinentzüge innerhalb der EU gegenseitig anzuerkennen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, soll die Regelung in Kraft treten, sobald ein Führerschein in einem EU-Land aufgrund schwerer Verkehrsverstöße entzogen wird. Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte: "Wer in einem EU-Mitgliedsstaat seinen Führerschein wegen massiver Verkehrsverstöße verliert, soll EU-weit nicht mehr fahren dürfen." Diese Information wurde unter anderem von der Zeit Online veröffentlicht. Der EU-Ministerrat bestätigte die Einigung der Minister.

Die Regelung sieht jedoch Ausnahmen vor. Laut einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums muss der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, das EU-weite Fahrverbot nicht umsetzen, wenn die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit im ausstellenden Land nicht zu einem Führerscheinentzug führen würde. Ähnlich berichtet onvista über Ausnahmen, bei denen der Entzug nicht EU-weit gilt. Bevor die neuen Regeln gelten, müssen sie noch final mit dem Europaparlament abgestimmt werden. BörsenNEWS.de zitiert Wissing, der die Bedeutung eines EU-weiten Führerscheinentzugs insbesondere für Deutschland als Transitland hervorhebt.

Auch die idowa berichtet über die Brüsseler Beratungen und die geplante EU-weite Gültigkeit von Führerscheinentzügen. WNOZ wiederholt Wissings Aussage und unterstreicht die Konsequenzen für deutsche Staatsbürger, die im EU-Ausland Verkehrsverstöße begehen. Das Tageblatt erläutert, dass massive Verkehrsverstöße im Ausland künftig auch im Heimatland zu einem Führerscheinentzug führen können.

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