7.12.2024
Rückwärtsfahrender Bus in Hamburg Unfall mit Todesfolge

Tödlicher Unfall mit rückwärts fahrendem Bus in Hamburg

Am Abend des 7. Dezember 2024 kam es in Hamburg-Billstedt zu einem tragischen Verkehrsunfall. Eine 47-jährige Fußgängerin wurde von einem Linienbus, der rückwärtsfuhr, erfasst und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der Unfall ereignete sich an der Bushaltestelle „U Mümmelmannsberg“ in der Kandinskyallee, wie die Polizei Hamburg bekannt gab. Trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsversuche verstarb die Frau noch am Unfallort. Die ZEIT berichtete online über den Vorfall (https://www.zeit.de/news/2024-12/07/bus-faehrt-rueckwaerts-fussgaengerin-stirbt).

Die Tochter der Verstorbenen befand sich laut Polizeiangaben in der Nähe des Unfallortes und eilte sofort herbei. Sie und weitere Augenzeugen wurden von Notfallseelsorgern betreut. Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich keine Fahrgäste im Bus. Die Polizei ermittelt nun die Unfallursache. Im Fokus der Untersuchungen steht insbesondere die Frage, warum der Bus vor dem U-Bahnhof rückwärts fuhr. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über den Unfall und zitierte dabei die dpa (https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-bus-faehrt-rueckwaerts-fussgaengerin-stirbt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241207-930-311167).

Wie t-online unter Berufung auf einen Reporter vor Ort meldete, wollte die Tochter die Verstorbene offenbar an der Haltestelle abholen (https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100547370/hamburg-bus-erfasst-47-jaehrige-am-bahnhof-muemmelmannsberg-tot.html). Auch n-tv berichtete über den Unfall und bestätigte, dass sich zum Unfallzeitpunkt keine weiteren Insassen im Bus befanden (https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Bus-faehrt-rueckwaerts-Fussgaengerin-stirbt-article25417167.html).

Der Unfall wirft Fragen zur Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr auf. Rückwärtsfahren gilt generell als riskantes Manöver und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz unterstreicht in ihren Richtlinien die Notwendigkeit besonderer Sicherheitsvorkehrungen beim Rückwärtsfahren, vor allem wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten (https://bildung.ukrlp.de/versicherte-leistungen/versicherte/schuelerinnen-schueler/schulbus-rueckwaertsfahren). Die Behörden untersuchen nun die genauen Umstände, die zu diesem tragischen Unglück führten.

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