Die Verurteilung eines ehemaligen Priesters des Bistums Trier wegen sexuellen Missbrauchs durch das Kirchengericht Köln ist rechtskräftig. Das Kirchengericht Paderborn hat die Entscheidung in zweiter Instanz bestätigt und damit alle weiteren Rechtsmittel im kirchenrechtlichen Verfahren ausgeschöpft, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Ein weiterer Einspruch ist demnach nicht möglich. Der Priester war vom Kölner Kirchengericht verurteilt worden. Details zum Urteil und den zugrundeliegenden Vorwürfen wurden nicht genannt.