Das Europäische Parlament hat für eine Verschiebung des neuen Waldschutzgesetzes gestimmt, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet (ZEIT ONLINE, 14.11.2024). Die Entscheidung folgt auf intensive Debatten und Kritik aus der Wirtschaft. Das Gesetz, das ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten sollte, zielt darauf ab, den Import von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, in die EU zu unterbinden. Betroffen sind Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl. Die Abgeordneten fordern nun weitere Änderungen, darunter die Einführung einer Kategorie von „Nicht-Risiko-Ländern“, für die weniger strenge Regeln gelten sollen. Diese Änderung, die von der EVP (Europäische Volkspartei) eingebracht wurde, wird von Umweltschützern kritisiert, die darin ein Schlupfloch für umweltschädliche Abholzung sehen.
Das Waldschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen, die belegt, dass für ihre Produkte nach dem 31. Dezember 2020 keine Wälder gerodet oder geschädigt wurden. Bei Verstößen drohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU. Die Verschiebung des Gesetzes bedeutet, dass es voraussichtlich am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen in Kraft treten wird. Die EU-Staaten hatten sich ebenfalls für eine Verschiebung um ein Jahr ausgesprochen, jedoch ohne weitere Änderungen. Die erneuten Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Staaten bergen das Risiko, dass das Gesetz letztendlich doch in seiner ursprünglichen Form und zum ursprünglichen Zeitpunkt in Kraft tritt, was viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen könnte. Die EU-Kommission hatte die Verschiebung Anfang Oktober vorgeschlagen, nachdem es Druck aus der Wirtschaft gegeben hatte.
Die Einführung der Kategorie „Nicht-Risiko-Länder“ ist ein zentraler Streitpunkt. Während die EVP argumentiert, dass dies den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert, befürchten Umweltschützer, dass dadurch die Wirksamkeit des Gesetzes untergraben wird. Es besteht die Sorge, dass Länder mit laxen Umweltstandards als „Nicht-Risiko-Länder“ eingestuft werden könnten und so weiterhin Entwaldung für den Export in die EU betreiben. Die Debatte spiegelt den schwierigen Balanceakt zwischen Umweltschutz und wirtschaftlichen Interessen wider.
Die Abstimmung im Parlament wurde von technischen Schwierigkeiten überschattet. Mehrere Abgeordnete berichteten von Problemen mit ihren Wahlmaschinen. Trotzdem entschied Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die Abstimmung nicht zu wiederholen. Es bleibt unklar, ob die technischen Probleme das Ergebnis der Abstimmung beeinflusst haben.
Die Verschiebung des Waldschutzgesetzes wirft Fragen nach der zukünftigen Ausgestaltung des Gesetzes auf. Die Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Staaten werden zeigen, ob es zu weiteren Änderungen kommt und wie der Schutz der Wälder letztendlich gewährleistet werden kann. Die Diskussionen um den Umweltschutz und die Auswirkungen auf die Wirtschaft werden sicherlich weiter andauern.
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