19.10.2024
Darmanin bleibt unbehelligt: Frankreichs Kassationsgericht weist Vergewaltigungsklage ab
In Frankreich wird kein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Gérald Darmanin wegen Vergewaltigungsvorwürfen aufgenommen. Dies bestätigte das französische Kassationsgericht, das damit den Revisionsantrag einer Klägerin abgelehnt hat. Die Entscheidung markiert das vorläufige Ende eines langwierigen juristischen Streits, der die französische Politik und Gesellschaft in den letzten Jahren intensiv beschäftigt hat. Gérald Darmanin, der seit 2020 das Amt des Innenministers innehat, war von einer Frau namens Sophie Patterson-Spatz des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Die Vorwürfe gehen auf das Jahr 2009 zurück, als Darmanin in der Rechtsabteilung der konservativen Partei UMP tätig war. Die Klägerin behauptete, sie habe sich an Darmanin gewandt, um Unterstützung in einer Rechtsangelegenheit zu erhalten, woraufhin er sexuelle Gegenleistungen verlangt habe. Der Innenminister räumte zwar ein, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben, betonte jedoch, dass dieser einvernehmlich gewesen sei. Die juristische Auseinandersetzung um diese Anschuldigungen zog sich über Jahre hinweg und war von mehreren Wendungen geprägt. Nachdem die Ermittlungen zunächst 2018 eingestellt wurden, ordnete ein Gericht im Juni eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, was zu erneuten Untersuchungen führte. Die Staatsanwaltschaft beantragte jedoch eine erneute Einstellung der Ermittlungen, bevor das Kassationsgericht schließlich entschied, den Fall nicht wieder aufzunehmen. Die Anwälte Darmanins betonten nach der Entscheidung, dass dies bereits das sechste Mal sei, dass die Justiz feststelle, Darmanin sei nichts vorzuwerfen. Die Anwältin der Klägerin zeigte sich hingegen enttäuscht und kündigte an, vor das Europäische Menschenrechtsgericht zu ziehen, da sie der Meinung ist, dass die Rechte der Opfer in Frankreich nicht ausreichend geschützt würden. Die Einstellung des Verfahrens hat auch politische Relevanz. Darmanins Ernennung zum Innenminister hatte bereits im Jahr 2020 für kontroverse Diskussionen gesorgt. Präsident Emmanuel Macron hatte sich trotz der laufenden Untersuchung für Darmanin entschieden und stets auf die Unschuldsvermutung verwiesen. Kritiker sahen darin einen Widerspruch zu Macrons Versprechen, sich für Frauenrechte einzusetzen und gegen sexuelle Gewalt vorzugehen. Die Entscheidung des Kassationsgerichts bedeutet zwar juristisch das Ende des Verfahrens gegen Darmanin, doch die gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Anschuldigungen sexueller Gewalt, die Glaubwürdigkeit von Opfern und die politischen Konsequenzen für beschuldigte Amtsträger dürfte in Frankreich weiterhin geführt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch andere prominente Politiker in Frankreich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wurden, bleibt die Frage nach dem richtigen Umgang mit solchen Beschuldigungen aktuell und politisch brisant.
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