4.11.2024
Geldwäscheverfahren gegen Usmanow eingestellt

Das Verfahren gegen Alischer Usmanow wegen Geldwäsche wurde eingestellt

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat das Geldwäsche-Verfahren gegen den russisch-usbekischen Milliardär Alischer Usmanow eingestellt. Dies teilten seine Anwälte, die Kanzlei Wannemacher & Partner, am Montag mit. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, begrüßte die Kanzlei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Nach über zweieinhalb Jahren intensiver Ermittlungen konnten die zentralen Vorwürfe gegen ihren Mandanten, insbesondere der Vorwurf der Geldwäsche, nicht erhärtet werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt Fragen zum Verfahrensstand an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet hat, welche zunächst für eine Stellungnahme nicht erreichbar war. Gegen den Milliardär, dessen Vermögen auf rund 14 Milliarden Dollar geschätzt wird, laufen weiterhin diverse andere Verfahren.

Wie diverse Medien, darunter auch die WELT und die Süddeutsche Zeitung, berichten, hat Usmanow eine Geldauflage in Millionenhöhe gezahlt. Laut WELT soll die Summe vier Millionen Euro betragen, die nach Usmanows Wunsch anteilig der Unterstützung der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland zugutekommen soll. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Geldauflage an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen geht. Die Anwälte des Milliardärs betonten, dass die Zahlung der Geldauflage freiwillig erfolgte und kein Schuldeingeständnis darstellt.

Usmanow steht seit 2022 auf der Sanktionsliste der EU. Ihm wird vorgeworfen, die Ukraine destabilisierende Politik der russischen Regierung aktiv unterstützt zu haben. Der 70-Jährige hält Beteiligungen an Unternehmen verschiedener Branchen und gilt als einer der vom russischen Präsidenten Wladimir Putin bevorzugten Geschäftsleute. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatte das Landgericht Frankfurt zuvor bereits Razzien in Usmanows Anwesen am Tegernsee im Zusammenhang mit dem Geldwäscheverdacht für unzulässig erklärt.

Die Einstellung des Verfahrens stellt einen bedeutenden juristischen Erfolg für Usmanow dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen laufenden Verfahren gegen ihn entwickeln.

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