Am 8. Januar 2025 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet, die den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vorsieht. Ziel dieser Gesetzesänderung ist laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) ein verbesserter Schutz von Betroffenen, indem gewalttätige Personen durch elektronische Aufenthaltsüberwachung auf Abstand gehalten werden. Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) unterstrich die Notwendigkeit, entschieden gegen häusliche Gewalt vorzugehen und verwies auf die hohe Opferzahl. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2025-01/08/bundeskabinett-beschliesst-fussfessel-bei-haeuslicher-gewalt) berichtet jedoch, dass eine Verabschiedung des Entwurfs vor der Bundestagswahl am 23. Februar fraglich ist.
Die Gesetzesänderung orientiert sich am spanischen Vorbild. Dort trägt das Opfer ein GPS-Gerät, das die Polizei alarmiert, sobald sich der Täter mit der Fußfessel in einen festgelegten Radius begibt. Gleichzeitig erhält das Opfer eine Warnmeldung. Wie dpa erläutert, wird in diesem Modell nicht der Wohnort oder Arbeitsplatz des Opfers als Sperrzone definiert, sondern der Abstand zwischen Täter und Opfer überwacht. Stern.de (https://www.stern.de/politik/deutschland/schutz-von-frauen--bundeskabinett-beschliesst-fussfessel-bei-haeuslicher-gewalt-35363848.html) berichtet, dass diese Technologie in Sachsen bereits angewendet wird, um eine Frau vor ihrem vorbestraften Ex-Mann zu schützen. Laut der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert und ihrem hessischen Amtskollegen Christian Heinz (beide CDU) sei dies der erste Fall dieser Art bundesweit.
Zusätzlich zur elektronischen Fußfessel sieht die Gesetzesänderung die Möglichkeit vor, Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Programmen, der sogenannten Täterarbeit, zu verpflichten. Das Bundesministerium der Justiz (https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0108_GewaltschutzG.html) erklärt, dies solle dazu beitragen, Gewaltkreisläufe zu unterbrechen und den Schutz der Opfer zu verbessern. Bereits im Dezember 2024 hatte der Bundesrat eine Entschließung zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung verabschiedet (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1050/08.html). Der Tagesspiegel (https://www.tagesspiegel.de/politik/fussfessel-fur-tater-andere-lander-schutzen-frauen-besser-vor-gewalt-12761063.html) berichtet über die Diskussionen um weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz von Frauen, wie zum Beispiel das in England und Wales praktizierte "Clare's Law", das Frauen ermöglicht, Informationen über die Vergangenheit potenzieller Partner einzuholen.